„Gigantischer Fehlkauf“
Als "gigantischen Fehlkauf" bezeichneten führende Krankenhaushygieniker die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bestellten umstrittenen Import-Masken und fordern deren rasche Entsorgung. "Sie gehören auch nicht in die Notfallreserve des Bundes", erklärte Peter Walger, Vorstandssprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, 8. Juni 2021). "Zu den Importmasken liegt uns eine Fülle von Hinweisen auf Fake-Ware vor, die die Qualitätsanforderungen im medizinischen Bereich nicht ansatzweise erfüllt, aber trotzdem zum Einsatz kommt."
"FFP2-Masken gehören nicht in die Hände von Laien"
Walger reagierte damit auf den Streit zwischen Gesundheits- und Arbeitsministerium über die Verwendung von angeblich Hunderten Millionen minderwertigen Corona-Schutzmasken aus China. "FFP2-Masken gehören nicht in die Hände von Laien, egal ob von Obdachlosen, Hartz-IV-Empfängern oder Vorstandsvorsitzenden", sagte Walger. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit für alle sei daher "eine Fehlentscheidung" gewesen, die sich nicht wiederholen dürfe. Die DGKH appelliere deswegen dringend an Bund und Länder, auf ihrem nächsten Gipfel die Fehler zu korrigieren und zur Pflicht zum Tragen einer einfachen medizinischen Maske (OP-Maske) zurückzukehren, so Walger. "Selbst viele Alltagsmasken schützen Laien besser vor Corona als schlecht sitzende FFP-Masken."
Nur für den professionellen Einsatz geeignet
Die meisten FFP2-Masken säßen bei Laien nicht richtig, was Ansteckungen begünstige. Das Atmen durch die seitlichen Leckagen – und damit an jeder Filterwirkung vorbei - sei die Regel, erklärte der Vorstandssprecher. Grundsätzlich gelte, dass FFP2-Masken nur für den professionellen Einsatz im Pflege- und im medizinischen Bereich geeignet seien, und dann nur unter Bedingungen: Pflegekräfte oder Ärzte müssten, um sich selbst zu schützen, eine passgenaue Maske auswählen können. Die Dichtigkeit beim Tragen müsse individuell geprüft werden. Und gegebenenfalls müsste auch getestet werden, wie lange die Masken getragen werden können.
DGKH sieht FFP2-Maskenpflicht generell kritisch
Bereits zuvor hatte sich die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) kritisch dazu geäußert, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen. Eine Stellungnahme hatte sie etwa zum Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot am 31. März veröffentlicht. Zuvor hatte sie auch zu einem ähnlichen Beschluss in Bayern kritisch Stellung bezogen.
FFP2-Masken seien Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind, argumentiert die DGKH. Nur bei korrekter Anwendung übertreffe deren Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz. Entscheidend sei, dass die Maske angepasst ist, auf dichten Sitz überprüft wurde und dass das Tragen geschult wurde. Für die Bevölkerung bestehe weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolge eine Schulung. Im Allgemeinen würden daher die Masken nicht korrekt getragen und somit die Schutzwirkung verlieren.