GKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf Medikamente zur Raucherentwöhnung
Die Klägerin, die unter anderem an einer chronisch obstruktiven Lungenwegserkrankung leidet, ist damit auch in letzter Instanz mit ihrer Klage auf Versorgung mit dem Arzneimittel "Nicotinell" gescheitert.
Arzneimittel zur Raucherentwöhnung sind kraft Gesetz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Das Behandlungsziel kann nach Einschätzung des Gesetzgebers auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden.
BSGUrteil vom 28. Mai 2019Az.: B 1 KR 25/18 R