AOK-Modellprojekt

Grippeimpfung: Ärzte kritisieren höhere Honorierung der Apotheker

von ck/pm
Politik
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) rügen die höheren Apotheker-Honorare bei der Grippeimpfung: „Die ungleiche Honorierung ist ein Skandal!“

Der Apothekerverband Nordrhein und die AOK Rheinland/Hamburg haben ein Modellprojekt vereinbart, wonach erstmals in Deutschland Apotheker Patienten gegen Grippe impfen können. Für das Impfen sollen sie 12,61 Euro erhalten, zusätzlich werde ihnen der Impfstoff erstattet. Im Vergleich dazu bekommen Ärzte dafür bisher je nach Bundesland zwischen 7,47 Euro (Sachsen-Anhalt) und 9,43 Euro (Hessen), monieren die Ärzteverbände.

"Wir sind keine Schmalspur-Impfer!"

Dass die Apotheker mit 12,61 Euro ihre Kosten decken können, die Ärzte dagegen nur rund zwei Drittel dieses Betrags und in vielen Bundesländern sogar noch weniger erhalten, dafür aber weitaus höhere Kosten als die Apotheker hätten, hält er für "einen Skandal".

"Wir betreiben das ganze Jahr über mit hohem Zeitaufwand Impfaufklärung und werben für das Impfen" betonte Fischbach. "Wir sind Experten für das Impfen und keine Schmalspur-Impfer, wir bilden uns und unsere Mitarbeiterinnen kontinuierlich fort, unsere Praxen sind auf die besonderen Bedürfnisse derImpflinge eingerichtet. All dies muss honoriert werden. Stattdessen fließt das Geld nun in die Apotheken.“

Für das Impfen seien die Ärzte zuständig

BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck sieht in der unterschiedlichen Honorierung ein strategisches Ziel der AOK: „Impfen gehört zur Prävention und damit zur Heilkunde. Dafür sind wir Ärzte zuständig. Eine mehrstündige Schulung zu Impfungen, in der im Hauruckverfahren über allergische Reaktionen und andere Impf-Risiken aufgeklärt wird, ersetzt kein mehrjähriges Medizinstudium."

Der BDI lehne die Grippeimpfung in der Apotheke daher ab: "Natürlich besteht –gerade in Pandemiezeiten –die Notwendigkeit, möglichst viele Menschen gegen die Grippe zu impfen." Die Kapazitäten in den Arztpraxen seien dafür auch vorhanden. Die unterschiedliche Honorierung ein- und derselben Leistung sei jedoch in keiner Weise gerechtfertigt.

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