Großaktionär klagt gegen Verkauf der Rhön-Kliniken
Laut einer Mitteilung von Rhön vom Donnerstag will B. Braun den Kaufvertrag für nichtig erklären lassen. Zumindest soll das Gericht feststellen, dass der Vertrag erst nach Zustimmung von Rhön mit einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent vollzogen werden darf. Ferner soll die Gesellschaft jegliche Maßnahmen zum Vollzug der Transaktion unterlassen. In einer ersten Marktreaktion legten Rhön-Titel im nachbörslichen Handel um mehr als 2 Prozent zu, während Fresenius-Aktien kaum reagierten.
Rhön-Klinikum selbst geht davon aus, dass die Hauptversammlung für den Klinikverkauf nicht zuständig ist. "Der Anteilskaufvertrag mit Helios ist rechtmäßig und wirksam", hieß es in der Mitteilung. "Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Gesellschaft wird sich gegen diese grundlose Klage verteidigen und geht unverändert von einem erfolgreichen Abschluss der Transaktion aus."
Großaktionär Münch widerspricht B. Braun
Auch der Aufsichtsratsvorsitzende und Großaktionär Eugen Münch wandte sich gegen die Klage von B.Braun: "Ich habe an der Rechtmäßigkeit der vom Vorstand erarbeiteten, von ihm verabschiedeten und danach dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegten Transaktion mit Fresenius/Helios auf der Grundlage sorgfältiger Prüfungen und diverser Gutachten keinerlei Zweifel; die Klage kann keinen Erfolg haben", hieß es in einer Stellungnahme.
Hintergrund des Ganzen ist die im vergangenen Jahr am Widerstand von Konkurrenten gescheiterte Komplettübernahme von Rhön durch Fresenius. Im September hatte dieser dann den Kauf eines Großteils der Kliniken von Rhön angekündigt. Fresenius will die 43 Kliniken mit seiner eigenen Krankenhaussparte Helios zusammenführen. Dafür legen die Bad Homburger rund drei Milliarden Euro auf den Tisch.