Großes Thema: der künftige Umgang mit Gesundheits-Apps
Der vorliegende
zielt nach Einschätzung des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) grundsätzlich darauf ab, die Chancen der Digitalisierung für die Patienten besser nutzbar zu machen. "Das ist ein gutes Ansinnen", sagt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. "Wir begrüßen gemeinsam mit unseren 31 Mitgliedsverbänden, dass das Bundesgesundheitsministerium die Digitalisierung auf seine Agenda setzt und diesem wichtigen Thema ein eigenes Gesetz widmet."
Hausärzteverband warnt vor Chaos in den Praxen
Was unter allen Umständen vermieden werden müsse, seien Ansätze, die einer strukturierten, hausarztbasierten Versorgung zuwiderlaufen, fordert der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. "Dieses wäre beispielsweise der Fall, wenn Gesundheits-Apps unseren Patientinnen und Patienten vorschreiben würden, welchen Arzt sie wann besuchen sollen. Das würde zu deutlich mehr Chaos in unserem jetzt schon komplexen Gesundheitssystem führen. Vor allem würde es aber ein erhöhtes Risiko für unsere Patientinnen und Patienten bedeuten, wenn sie in einer vermeidbaren Odyssee von Arzt zu Arzt gelotst werden. Hier gibt es noch deutlichen Nachbesserungsbedarf – vor allem bei digitalen Gesundheitsanwendungen, die die Patienten ohne Einbindung ihres Hausarztes nutzen."
Klar sei, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens "gegen die Wand fahren" werde, wenn die Versorgungsrealitäten nicht ausreichend berücksichtigt werden. "Daher müssen die Ärztinnen und Ärzte respektive ihre Fachverbände unbedingt in die Prozesse mit einbezogen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Lösungen etabliert werden, die den Anforderungen in der Praxis entsprechen. Das gilt für die Festlegung der Richtlinie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit genauso wie für die Entwicklung von Standards und Anwendungen der elektronischen Patientenakte", so Weigeldt.
TI-Anbindung: Sanktionsregelung sollte laut SpiFa ersatzlos gestrichen werden
Kritisch sieht der SpiFa außerdem die zwangsweise Verpflichtung der Ärzte zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). "Insbesondere für die niedergelassenen Ärzte ist die Frage der Haftung bei einer Anbindung an die TI weiterhin nicht ausreichend geklärt. Sie sind den Angebotskartellen von PVS- und AIS-Hersteller ausgeliefert und müssen darauf vertrauen, dass diese eine korrekte Anbindung vornehmen und weder die Daten der Patienten noch die Daten der jeweiligen Gesundheitseinrichtung und der darin tätigen Menschen gefährdet werden", so Lindemann.
Erlebte Realität sei, dass die im Auftrag des Arztes tätigen Unternehmen nicht bereit sind zu erklären, dass die Installation vollumfänglich und nach vorgegebenen Standards der gematik korrekt ausgeführt worden, und der Arzt damit nicht mehr in der Haftung ist. "Wenn dies flächendeckend der Fall ist, dann ist es nicht verwunderlich, dass bei vielen Ärzten weiterhin eine Zurückhaltung existiert. Dies kann nur durch vertrauensbildende Maßnahmen der gematik und nicht durch Sanktionen überwunden werden." Die angedrohten Honorarkürzungen aus dem BMG "werden den gegenteiligen Effekt fördern, als den, den der Gesetzesentwurf eigentlich intendiert", so Lindemann. Er fordert, die Sanktionsregelung ersatzlos zu streichen.
Der vdek begrüßt dagegen, dass die digitale Infrastruktur durch die Anbindung weiterer Leistungserbringer deutlich ausgebaut wird. Die Apotheken werden verpflichtet, sich bis 31. März 2020 an die TI anzubinden, Krankenhäuser müssen bis 2021 angeschlossen sein. Für Pflege- und Rehaeinrichtungen sowie Hebammen und Physiotherapeuten ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur freiwillig. "Damit die ePA und die weiteren medizinischen Anwendungen wie elektronische Verordnungen im Versorgungsgeschehen flächendeckend ankommen, sollten jedoch auch weitere Leistungserbringer wie Logopäden und Ergotherapeuten zügig einbezogen und an die Telematikinfrastruktur angebunden werden", sagt Elsner.