Digitales Versorgung-Gesetz (DVG)

KBV fordert Nachbesserungen beim Entwurf zum Digitalisierungsgesetz

nb/pm
Der Referentenentwurf des Digitalen Versorgung-Gesetzes (DVG) muss aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in mehreren Punkten nachgebessert werden.

Generell begrüße die Ärzteschaft eine "nutzbringende Digitalisierung im Gesundheitswesen zur Vereinfachung und Verbesserung der Versorgung", sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. "Aber sie muss mit Augenmaß geschehen."

Kritisch sieht die KBV vor allem die im Referentenentwurf vorgesehene Übertragung von Versorgungsverantwortung an die Krankenkassen. "Konkret heißt das, dass die Krankenkassen und nur die Krankenkassen digitale Versorgungsprogramme für ihre Versicherten beschließen können", kritisiert Kriedel. "Sie dürfen auch digitale Anwendungen fördern und sie dürfen auch damit in die Versorgung eingreifen." Damit würde ein Teil des Sicherstellungsauftrags - nämlich alles das, was Digitalisierung betrifft - in Zukunft an die Krankenkassen übergehen. "Das wäre ein vollkommener Systembruch", warnt Kriedel.

In der Stellungnahme der KBV heißt es dazu, die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen förderten einzig die - vor allem wirtschaftlichen - Interessen der Krankenkassen, der Industrie und von Investoren. Bei den zusätzlichen Angeboten im Rahmen von digitalen Innovationen und Versorgungsinnovationen sei es daher notwendig, dass die KVen und die KBV einbezogen werden. Nur dann sei sichergestellt, dass die hohe Qualität der vertragsärztlichen Versorgung und die Patientensicherheit gewährleistet werden können.

Keine weitergehenden Sanktionen!

Darüber hinaus legt die KBV entschieden ihr Veto gegen eine "weitergehende und nicht verursacherbezogene Sanktionierung der Vertragsärzte" ein für den Fall, dass bestimmte Fristen nicht umgesetzt werden können". Die Nutzung der technischen Möglichkeiten sei davon abhängig, dass die Industrie die notwendigen technischen Voraussetzungen so schafft, dass die IT-Sicherheit gewährleistet wird und keine Gefährdung für die Patientendaten in den Arztpraxen besteht.

"Dies gilt sowohl für die Durchführung des VSDM als auch für die Beschaffung von Komponenten und Diensten im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte", heißt es in der Stellungnahme. "Die Übertragung von Informationspflichten und Verwaltungsaufgaben auf Vertragsärzte wird abgelehnt."

Papier oder digital - aber bitte nicht beides!

Darüber hinaus kritisiert die KBV in ihrer Stellungnahme, dass parallel Verfahren mit Papierausdrucken und digitalen Vordrucken wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Arztpraxen vorgehalten werden müssen. Dies sei im Rahmen der Digitalisierung kontraproduktiv.

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