Grüne fordern mehr mehr Transparenz bei MVZ-Investoren
In dem Antrag (Drucksache 21/1667 vom 15. September) plädiert die Fraktion für eine vereinfachte Gründung kommunaler MVZ und auf mehr Transparenz über die Inhaber von MVZ mit Blick auf rein renditeorientierte Investoren. So böten MVZ das Potenzial, die Versorgungslandschaft sinnvoll zu ergänzen. Die Gründung kommunaler MVZ stoße jedoch auf einige wirtschaftliche und bürokratische Hürden, die abgebaut werden müssten.
Auch KVen sollen ein MVZ gründen können
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, den Kreis der Gründungsberechtigten für MVZ zu erweitern. Im Fall einer Unterversorgung sollen zukünftig auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) dazu befugt sein, „um die vertragsärztliche Versorgung auch künftig sicherstellen zu können“, heißt es in der <link xlink:href="">
Im Fall von Unterversorgung sind die KVen bereits verpflichtet, auch Eigeneinrichtungen zu betreiben. Da sich „Mischangebote“ von Haus- und Fachärzten in Eigeneinrichtungen in der Regel aber nicht wirtschaftlich betreiben ließen, könnten die MVZ das Angebot ergänzen. Zudem wären Synergieeffekte interdisziplinärer Leistungserbringung in einem MVZ einfacher zu realisieren.
Aktuell dürfen MVZ nur von zugelassenen Ärzten und Krankenhäusern, anerkannten Praxisnetzen, gemeinnützigen, an der Versorgung teilnehmenden Trägern sowie Kommunen gegründet werden.
Für problematisch halten die Grünen dagegen die investorenbetriebenen MVZ (iMVZ). Über den Erwerb eines Krankenhauses könnten Investoren die Gründungsberechtigung für MVZ erlangen. Bei den iMVZ bestehe häufig kein langfristiges Anlageinteresse, das Ziel sei ein gewinnbringender Verkauf nach wenigen Jahren. Renditedruck durch kurze Anlagehorizonte und häufige Eigentümerwechsel könnten dem Ziel einer langfristig guten Gesundheitsversorgung entgegenstehen.
„Anhand der heute vorliegenden Zahlen gibt es deutliche Hinweise dafür, dass insgesamt ein Trend zu steigendenden Übernahmen durch Private Equity Gesellschaften bzw. zur Bildung von MVZ-Ketten, insbesondere in Bereichen mit hohen Gewinnmargen besteht“, heißt es in dem Antrag. Insbesondere die Praxis, einzelne Fachkrankenhäuser mit dem Ziel aufzukaufen, diese als „Gründungsplattform“ für eine Vielzahl von MVZ ohne Bezug zum räumlichen und fachlichen Versorgungsaufrag zu benutzen, werde von der Ärzteschaft bereits seit Langem vehement kritisiert
Renditedruck und Eigentümerwechsel sind ein Risiko für die Versorgung
In dem Antrag machen sich die Abgeordneten für gesetzliche Ergänzungen stark: Um Kommunen die Gründung oder die Übernahme von MVZ in der Rechtsform einer GmbH zu erleichtern, solle klargestellt werden, dass die Gesellschafter ihre Sicherheitsleistungen für Forderungen von KVen und Krankenkassen gegen das MVZ der Höhe nach begrenzen können.
Für die Transparenz solle zudem festgelegt werden, dass MVZ in das Arztregister eingetragen werden und die Eintragung Angaben zum Träger, den wirtschaftlich Berechtigten und zur ärztlichen Leitung beinhalten muss.
Denn trotz der großen Dringlichkeit und wiederholter Appelle aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft habe die Regierungskoalition dem Thema iMVZ bislang nicht die notwendige Priorität eingeräumt.