Bundestagsbeschluss

Grünes Licht für Vergütung des Pflegestudiums

Susanne Theisen
Studierende der Pflege erhalten zukünftig eine Vergütung. So steht es im Pflegestudiumstärkungsgesetz, das der Bundestag gestern beschlossen hat. Auch die Anerkennung ausländischer Fachkräfte wird reformiert.

Konkret ist mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) die Umwandlung des Pflegestudiums in ein duales Studium geplant. Demnach vereinbaren Studierende zu Beginn ihrer hochschulischen Pflegeausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der Pflegeeinrichtung, in der sie den Praxisteil ihrer Ausbildung absolvieren. Die nötigen finanziellen Mittel beziehen die Arbeitgeber aus einem Ausgleichsfonds. Wer bereits studiert, soll per Übergangsvorschrift ebenfalls bezahlt werden.

Akademisierungsquote bei Pflegefachkräften liegt bei 1,74 Prozent

„In einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir nicht nur die Pflegeversicherung neu ordnen, wir brauchen auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten“, begrüßte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Entscheidung. „Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen. Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.“

Mit dem Gesetz soll die Akademisierung im Bereich Pflege vorangetrieben werden. Laut einer Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Bonn lag die Akademisierungsquote bei Pflegefachkräften im Jahr 2019 bei 1,74 Prozent. Der Wissenschaftsrat hatte hier vor einiger Zeit die Marke von zehn bis 20 Prozent ausgegeben.

Akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte sollen zudem mehr heilkundliche Aufgaben selbstständig übernehmen dürfen, ohne dafür auf die Anweisung eines Arztes oder einer Ärztin angewiesen zu sein. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Schnellere Anerkennung ausländischer Fachkräfte

Auch das sieht das PflStudStG vor: Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere werden der Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Stattdessen ist eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang angedacht.

Im Gesetzentwurf zum PflStudStG enthalten waren eine Reihe von weiteren Vorschriften, die gestern ebenfalls beschlossen wurden:

  • Für Apothekerinnen und Apotheker werden vereinfachte Austauschregeln eingeführt. Künftig sollen Apotheken ohne Rücksprache mit den Krankenkassen Medikamente auf der Engpassliste austauschen können. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung entfällt.

  • Für 2024/2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil von zehn auf 15 erhöht.

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