KZBV und BZÄK widersprechen Merz

Haltlose Anschuldigungen!

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Keine freien Termine für deutsche Patienten, weil Asylbewerber sich „die Zähne neu machen lassen“? Für seine Äußerungen über Geflüchtete ist CDU-Chef Friedrich Merz scharf kritisiert worden. KZBV und BZÄK widersprechen den Aussagen vehement.

Die Zahnärzteschaft reagierte sofort: „Keine und keiner meiner Kolleginnen und Kollegen hat sich bisher an uns mit dem Problem gewandt, er hätte keine Termine mehr, weil er so viele Geflüchtete behandeln muss", erklärte der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz, gegenüber dem Magazin Tagesspiegel Background. Und auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) widerspricht vehement: “Uns liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Hinweise vor“, sagt Christof Weingärtner, Leiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der KZBV. „Die Zahnarztpraxen bestellen ihre Patientinnen und Patienten immer unter der Berücksichtigung ein, eine ordentliche Behandlung gewähren zu können. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, dieses Niveau zu halten.“

Zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz der Bundesregierung in einem Gespräch mit der Welt Versäumnisse in der Flüchtlingspolitik vorgeworfen. Insbesondere kritisierte Merz, dass abgelehnte Asylbewerber vollumfänglich Gesundheitsleistungen erhielten. „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine“, sagte Merz wörtlich im Interview.

Zahnersatz nur in „unaufschiebbaren“ Fällen

Tatsächlich sei das Gegenteil der Fall, stellte Benz gegenüber dem Tagesspiegel Background klar: „Beim Zahnarzt oder der Zahnärztin bekommt man in der Regel relativ problemlos Termine.“ An Orten mit geringerer Zahnarztdichte im ländlichen Raum gebe es zwar ab und an mal Wartezeiten von ein paar Tagen. Bei Schmerzen allerdings kämen Patienten sofort dran. Und einen Anspruch auf Zahnersatz hätten Asylbewerber nur, wenn dies „unaufschiebbar“ sei. „Angenommen zum Beispiel, jemand würde auf der Flucht seine Prothese verlieren. Dann bräuchte er Zahnersatz, er kann sonst ja nicht essen.“

Die Leistungsansprüche für Asylbewerberinnen und Asylbewerber richten sich generell nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). „Prinzipiell haben Asylsuchende hiernach in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden“, erläutert die KZBV. Dies gelte grundsätzlich auch für abgelehnte Asylsuchende sowie Geduldete.

„Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Für den zahnärztlichen Bereich wird im Gesetz zudem eingeschränkt, dass eine Versorgung mit Zahnersatz nur erfolgt, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, stellt die KZBV klar. "Nach 18 Monaten des Aufenthalts werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber dann von den gesetzlichen Krankenkassen betreut und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie nahezu dieselben Leistungen erhalten können wie gesetzlich Krankenversicherte.“

Behandlungen nach dem „gesundheitlichen Existenzminimum“

Dass der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz damit grundsätzlich nicht mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sei, betonte auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Dabei gehe es nur um das „gesundheitliche Existenzminimum“, sagte Gassen dem Nachrichtenportal ZDFheute.de. "Kommt ein Patient mit Schmerzen in die Praxis wird er natürlich behandelt – unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus.“

Es könne zudem nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sein, Leistungen zu verweigern, die über das Minimum hinausgingen. Dass Patienten auf Termine warten müssten, sei nicht auf abgelehnte Asylbewerber zurückzuführen, sondern auf ein "chronisch unterfinanziertes Gesundheitssystem“, so Gassen.

Die BZÄK stimmte auf X, ehemals Twitter, zu: „Richtig ist: Bei uns erhalten alle, die zahnmedizinische Hilfe benötigen, einen Termin. Wer (Zahn-)Mediziner:in wird, stellt sein Leben in den Dienst der Menschen.“

Der Bundesgesundheitsminister spricht von Hetze

Scharfe Kritik erntete Merz auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Mit dieser Hetze gegen Ausländer sollte Friedrich Merz vorsichtig sein“, schrieb der SPD-Politiker ebenfalls bei X.„Halbwahrheit bei so einer Aussage ist genau das, was auch die AfD macht“. Lauterbach fügte hinzu: „Im Übrigen werden wir extrem auf Migranten als Ärzte angewiesen sein.“

Weitere Politiker von SPD, Grüne und Linke warfen Merz vor, die Gesellschaft zu spalten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schrieb auf X: „Das ist erbärmlicher Populismus auf dem Rücken der Schwächsten. Wer so spricht, spielt Menschen gegeneinander aus und stärkt nur die AfD.“

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), stellte sich hingegen hinter seinen Fraktionschef. „Friedrich Merz hat Recht“, sagte Sorge gegenüber der Rheinischen Post. Hunderttausende abgelehnte Asylbewerber in Deutschland seien zum Teil seit Jahren ausreisepflichtig. „Dennoch können sie zum Nulltarif das deutsche Gesundheitssystem nutzen.“

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, waren Ende vergangenen Jahres laut Ausländerzentralregister 304.308 Ausländer ausreisepflichtig, davon hatten 248.145 eine Duldung.

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