Hausärztliche Leistungen sind ab Oktober entbudgetiert
„Mit der Entbudgetierung der Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung wird eine zentrale Forderung der Ärzteschaft erfüllt“, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Sie hatte die vorherige Bundesregierung immer wieder ermahnt, ihre Ankündigung, die Budgets in der hausärztlichen Versorgung abzuschaffen, umzusetzen. Kurz vor seiner Auflösung hat der alte Bundestag mit dem GVSG die Entbudgetierung schließlich beschlossen.
Danach werden ab Oktober alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche (GOP 01410 bis 01413 sowie 01415) ohne Budgetierung bezahlt. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
Ein neuer Honorartopf für Hausärzte
Zur Finanzierung der Leistungen soll es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte geben: die sogenannte Hausarzt-MGV. Dorthin fließen die Gelder, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Mittel nicht aus, müssen die Krankenkassen Ausgleichszahlungen leisten. Unterschreitungen aus Vorquartalen sind dabei zu verrechnen.
Finanzierung von Sicherstellungsmaßnahmen unklar
Unklar bleibt laut KBV, wie künftig notwendige und gesetzlich geforderte Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung finanziert werden sollen. „Das GVSG enthält dazu keine eindeutige Regelung, weshalb die Krankenkassen es im Bewertungsausschuss ablehnten, die Gelder vor Festlegung der neuen Hausarzt-MGV der MGV zu entnehmen, und stattdessen verlangten, dass die Hausärzte die Sicherstellungsmaßnahmen über einen Honorarabzug finanzieren sollen“, teilt die KBV dazu mit. Auch der Erweiterte Bewertungsausschuss folgte demnach der Argumentation der Kassen.
Die KBV fordert daher, dass die die fehlende Regelung schnell im Gesetz ergänzt wird, ansonsten könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen bewährte Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung nicht im bewährten Umfang fortführen.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich außerdem auf Eckpunkte für die neue Vorhaltepauschale für Hausärzte geeinigt, auf deren Basis nun im Bewertungsausschuss weiterverhandelt werden soll.