Henri darf nicht

ck/dpa
Gesellschaft
Darf ein Junge mit Down-Syndrom aufs Gymnasium? Der Fall Henri wirft ein Schlaglicht auf die Probleme bei der Integration von Behinderten an deutschen Regelschulen.

Der geistig behinderte Junge Henri aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) entschied nach monatelanger Diskussion, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben.

Henri ist nicht willkommen

Der elfjährige Junge mit Down-Syndrom solle "die bestmögliche pädagogische und sonderpädagogische Förderung" erhalten. Bedingung dafür sei aber, "dass Henri an der Schule willkommen" sei, erklärte der SPD-Politiker am Freitag in Stuttgart. Ein Gymnasium und auch eine Realschule in Walldorf hatten Henri abgelehnt, weil sie sich mit dieser Aufgabe überfordert sahen.  

Problematische Entscheidung für Rot-Grün

Die Entscheidung des Ministers war mit Spannung erwartet worden, weil Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hat, Eltern von behinderten Kindern ein Wahlrecht einzuräumen. Demnach sollen sie nach einer Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine reguläre Schule besucht. Auch bundesweit hatte der Fall Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter - unter anderem die Integration an Regelschulen - auch andernorts nicht problemfrei läuft. Deutschland hat sich aber zur Inklusion verpflichtet. 

Behindertenbeauftragter hält die Entscheidung für richtig

Der Behindertenbeauftragte der Landesregierung begrüßte Stochs Entscheidung. "Ich halte diese Entscheidung für richtig, die er getroffen hat", sagte Gerd Weimer. "Wenn es weder am Gymnasium noch an der Grundschule willkommen ist, dann ist es für das Kind nicht gut, die Entscheidung gegen das Lehrerkollegium zu treffen." 

Stoch empfahl Henris Eltern, die monatelang für eine Aufnahme am Gymnasium gekämpft hatten, die Werkrealschule sowie zwei Gemeinschaftsschulen in der Nähe. Diese Schulen hätten Erfahrung mit der Integration behinderter Kinder. Der Minister ermahnte zugleich das Gymnasium und die Realschule: "Ich erwarte aber von ihnen, dass sie sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, um für diese Aufgabe, die ab 2015 Schulen aller Schularten betrifft, gut vorbereitet zu sein." 

Die Eltern wollten, dass ihr Sohn nach den Sommerferien wie die meisten seiner Mitschüler auf das Gymnasium wechseln darf - auch wenn er dem Unterricht geistig nicht folgen und auch das Abitur nicht schaffen könne. Henris Mutter Kirsten Ehrhardt zeigte sich irritiert über die Informationspolitik des Ministerium. Weiter wollte sie sich nicht äußern. Vor kurzem hatten sie aber erklärt, dass sie einen Wechsel ihres Sohnes auf eine Werkrealschule oder eine Gemeinschaftsschule ablehnen. 

Rahmenbedingungen fehlen laut Gymnasium

Das Gymnasium hatte die Ablehnung damit begründet, es gebe nicht die nötigen Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten. Auch die Realschule in demselben Schulzentrum weigerte sich, Henri im Zuge eines Modellversuchs aufzunehmen. 

Die Vorsitzende des Elternbeirats am Walldorfer Gymnasium, Regina Roll, zeigte sich erleichtert. "Das ist das, was ich eigentlich erwartet habe, aber ich bin froh, dass es nun offiziell ist." Das Kultusministerium müsse sich jetzt mit der Frage beschäftigen, unter welchen Rahmenbedingungen Inklusion funktionieren könne und wie die Schulen dafür ausgestattet werden müssten. "Wir können im Moment zieldifferenten Unterricht einfach nicht leisten. Das hat nichts mit der Person Henri zu tun." Körperlich behinderte Kinder würden an der Schule zwar schon lange unterrichtet - aber keine geistig Behinderten. 

Kein Präzendenzfall

Stoch warnte erneut davor, aus dem Wunsch von Henris Familie einen symbolischen Fall zu machen. Es sei "in keinster Weise ein Präzedenzfall und könne deshalb nicht auf andere Situationen übertragen werden". Inklusion sei im Südwesten bereits an einigen Gymnasien und einer Reihe von Realschulen realisiert oder geplant. Insgesamt erhielten 478 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/13 an Gymnasien sonderpädagogische Beratung und Unterstützung. 

25.000 Menschen protestieren

Doch der SPD-Politiker bekommt für diese Haltung weiter Gegenwind. In einer Online-Petition haben sich bislang mehr als 25.000 Menschen dafür ausgesprochen, dass Henri das Gymnasium besuchen kann. Auch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), zeigte sich von der Ablehnung durch das Gymnasium empört: "Das kann doch nicht sein." Die Bundestags-Vizepräsidentin appellierte: "Alle müssen mit anpacken, damit Inklusion in unserem Land Wirklichkeit werden kann.

von Henning Otte, dpa

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.