Drittes Bevölkerungsschutzgesetz zur Corona-Pandemie

Heute beraten Bundestag und Bundesrat

pr/pm
Bundestag und Bundesrat beraten heute über den Entwurf des dritten Bevölkerungsschutzpakets zur Bewältigung der Corona-Krise. Das Maßnahmenpaket ist sehr umfangreich – und teilweise in der Öffentlichkeit heftig umstritten.

Das Gesetz zum "Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll heute abschließend beraten werden. Es ist das dritte Bevölkerungsschutzgesetz der Regierung seit Beginn der Corona-Krise – und das umstrittenste. Vor der Abstimmung werden in Berlin Demonstrationen erwartet, Medien berichten von Falschinformationen, die im Internet kursieren.

Die Vorlage der Regierungsfraktionen (Drucksache BT https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf _blank - "Die PDF-Datei Drucksache 19/23944 öffnet sich in einem neuen Fenster" ) von Union und SPD beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt. Im Wesentlichen sieht das Paket eine Konkretisierung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz vor, mit denen die weitgehenden Alltagsbeschränkungen in der Pandemie auf ein festeres rechtliches Fundament gestellt werden sollen. So soll auch eine Reihe von Maßnahmen angeordnet werden dürfen – wie etwa Kontaktregeln und Maskenpflicht im öffentlichen Raum, Veranstaltungsverbote, Auflagen für Geschäfte und sowie Schließungen in der Gastronomie.

Jens Spahns Kompetenzen werden ausgeweitet

Kritisch konstatieren Medien (etwa Handelsblatt vom 18.11.), dass die Koalition den großen Knackpunkt allerdings auch mit einer Neufassung des umstrittenen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes nicht habe ausräumen können: Bund und Länder dürften mit einfachen Rechtsverordnungen in grundrechtliche Freiheiten eingreifen – ohne Vorbehalt des Parlaments. Fraktionsübergreifend bestehe zudem etwa im Haushaltsausschuss die Sorge, dass der Bundesgesundheitsminister mit Verordnungen fiskalische Fakten schaffen könnte.

Was die Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition. Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ausgeweitet werden.

Abgeordnete erhielten kritische Spam-E-Mails

Das Paket wird nach Angaben des Deutschen Bundestages von Gesundheits- und Sozialexperten grundsätzlich begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen hatten sich dazu anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags über das Gesetzespaket am 12. November geäußert. Auch Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen kritisieren die Gesetzespläne. Sie befürchten zu starke Eingriffe in die Grundrechte, es solle mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen erfolgen.

Medienberichten zufolge hatten derweil Vertreter der Regierungsparteien Vergleiche mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz von 1933 heftig zurückgewiesen. Auch seien viele Abgeordnete vor der Abstimmung mit einer Flut von kritischen Spam-E-Mails gegen das Infektionsschutzgesetz überschwemmt worden, heißt es dort. 

Das Gesetz wird heute Mittag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und soll laut Plan verabschiedet werden, anschließend erfolgt eine Sondersitzung im Bundesrat. Danach muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen.

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