Hilfsprogramme müssen auch für Praxen gelten!
Acht Milliarden Euro sollen als schnelle Finanzhilfe zur Vermeidung von Insolvenzen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aus der Härtefallregelung der "Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom" an die Kliniken fließen.
"Wieder einmal werden die ambulanten Praxen außen vor gelassen", kritisierte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Harald Schrader. "Auch die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind von den hohen Energiepreisen extrem belastet. Sie können, ähnlich wie die Kliniken, die gestiegenen Kosten nicht einfach an ihre Patienten weitergeben." Zahnarztpraxen gehörten schließlich zu den ambulanten Praxen im Gesundheitswesen, die durch den hohen Einsatz an technischen Geräten sowohl für die Behandlung als auch die Sterilisation von Instrumenten einen hohen Stromverbrauch haben - mit nur geringen Einsparpotenzialen.
"Wieder einmal werden die ambulanten Praxen außen vor gelassen!"
„Trotz Strom‐ und Gaspreisbremse stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere aus den Hochenergiefächern vor einer ähnlichen Situation wie die Krankenhäuser. Für sie muss es daher auch entsprechende Hilfsprogramme geben", forderten auch Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Gehen in den Praxen im Winter buchstäblich die Lichter aus, ist die medizinische Versorgung in Deutschland am Ende. Deshalb ist es unabdingbar, dass auch die niedergelassenen Praxen in die geplanten Härtefallregelungen aufgenommen werden, um die exorbitant gestiegenen und noch steigenden Energiekosten abzufedern“, betonte KBV-Chef Gassen.
Im Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts würden die Praxen mit keinem Wort erwähnt. Das ist ein fatales Signal an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen", hob KBV-Vize Hofmeister hervor. Natürlich sei es richtig, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu helfen, aber die Praxen dürften hierbei nicht einfach außen vor gelassen werden. Gassen zufolge verbraucht ein einziges MRT‐Gerät jährlich eine Strommenge, mit der ein durchschnittlicher Zwei‐Personen‐Haushalt mehr als 30 Jahre auskommen könnte.