Huml zwingt AOK zur Umsetzung des Hausärztevertrags

ck/dpa
Nach monatelangem Streit ums Geld zwischen der AOK und Hausärzten greift Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zu einer Zwangsmaßnahme.

Huml erließ am Donnerstag einen "Verpflichtungsbescheid", um die widerspenstige Krankenkasse zur Umsetzung des Hausärztevertrags zu zwingen. Die Ministerin verband das mit harscher Kritik an der AOK: Sie bedauere, dass der Bescheid notwendig geworden sei - aber dieser Schritt sei unvermeidlich. "Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz." 

"Die AOK steht nicht über dem Gesetz." 

Das Gesundheitsministerium übt die Rechtsaufsicht über die AOK aus und kann deswegen auch Zwangsmaßnahmen anordnen. Die Kasse gab sich betont gelassen: "Wir haben die Anordnung erhalten und prüfen sie. Mehr kann man dazu im Moment nicht sagen", sagte eine Sprecherin. 

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Hausarztverträge abzuschließen. Sie sollen den Medizinern mehr Geld bringen und den Patienten eine bessere Versorgung. Weil sich die AOK Bayern mit dem Hausärzteverband nicht einigen konnte, hatte ein ehemaliger Sozialrichter Ende vergangenen Jahres einen Schiedsspruch gefällt, der eigentlich bereits seit 1. April gelten sollte. 

Der Schiedsspruch sei vom Gesundheitsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde geprüft worden, erklärte Huml. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der festgesetzten Vertragsinhalte sei nicht festgestellt worden. "Der Schiedsspruch ist damit in Kraft getreten - und von den Vertragsparteien AOK Bayern und Bayerischer Hausärzteverband umzusetzen." 

"Eine erkennbare Qualitätsverbesserung blieb ein unerfüllter Wunsch"

Die AOK hingegen argumentiert, dass der Hausärztevertrag seit 2008 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro, den Patienten aber nichts gebracht habe. "Eine erkennbare Qualitätsverbesserung, spürbar für die Patienten oder wie auch immer messbar, blieb dagegen ein unerfüllter Wunsch", klagte AOK-Vorstandschef Helmut Platzer vor einiger Zeit. Den Schiedsspruch hält die AOK für rechtswidrig und unvollständig. 

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