Im Fokus: Antibiotikaverordnung in Zahnarztpraxen
Die Apothekerin Dr. Constanze Schäfer bereitete das Thema auf der diesjährigen gemeinsamen Frühjahrstagung der Vereinigung Demokratische Zahnmedizin (VDZM) und des Deutschen Arbeitskreises für Zahnheilkunde (DAZ) im Mai in Frankfurt auf. Fast jede zehnte Antibiotikaverordnung in Deutschland wird von Zahnärzten ausgestellt, sagte sie. Die Verordnungen sind nach ihren Angaben deshalb problematisch, weil nachweislich bei einem breiten Einsatz eines Antibiotikums Bakterien auf verschiedenste Weise schon nach wenigen Jahren resistent reagieren. Aufgrund des eintretenden Wirkungsverlusts des Medikaments muss dann auf ein Reserveantibiotikum zurückgegriffen werden, welches eigentlich nur bei schwerwiegenden Infektionen eingesetzt werden sollte.
So verordnen Zahnärzte häufig das Reserveantibiotikum Clindamycin. Zwar hat sich die Verordnung dieses Medikaments nach den im Arzneiverordnungsreport veröffentlichten Daten erfreulicherweise von 40 Prozent (2013) auf 29 Prozent (2017) reduziert. Aber dennoch gehen immer noch 60 Prozent aller Clindamycin-Verordnungen zu Lasten von Zahnärzten. Schäfer wies darauf hin, dass es keine Vergleichsstudien gibt, die bei zahnärztlichen Indikationen eine Überlegenheit dieses Antibiotikums gegenüber den Standardantibiotika belegen.
Ursächlich für die Verordnungsauswahl der Zahnärzte könnten vermutete Allergien sein. Viele Patienten geben auf dem Anamneseformular in der Zahnarztpraxis an, auf Penicilline allergisch zu reagieren, erläuterte Schäfer. Bei Viruserkrankungen, etwa dem Pfeifferschen Drüsenfieber, verordnen Ärzte im Fall von sekundären bakteriellen Infektionen Antibiotika. Tritt ein Exanthem auf, wird dieses häufig als Zeichen einer Arzneimittelallergie interpretiert. Tatsächlich sind jedoch viele dieser Exantheme durch die Viruserkrankung selbst und nicht durch das Antibiotikum verursacht. Daher ist es sinnvoll, die Patienten zu bitten, bei Vermutung einer Penicillinallergie dies vom Hausarzt abklären zu lassen. Die Testung ist wenig aufwendig und eine tatsächlich diagnostizierte Allergie wird dann im Allergiepass dokumentiert.
Antibiogramme haben in der zahnärztlichen Praxis laut Schäfer eine geringe Bedeutung. In der Regel ergeben sie ohnehin nur den Hinweis auf die Wirksamkeit der Standardantibiotika, wie Amoxicillin mit oder ohne Clavulansäure oder in Kombination mit Metronidazol. Die Therapiedauer, so Schäfer, sollten Zahnärzte ebenfalls in den Blick nehmen. Als Standardempfehlung gilt derzeit nicht mehr eine festgelegte Einnahmedauer, sondern die Empfehlung, das Antibiotikum nach Abklingen der Symptome noch 48 Stunden weiter einzunehmen und es dann abzusetzen.
Weiterführende Literatur:- Leitlinie:Allergologische Diagnostik von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Arzneimittel- Leitlinie: <link url="http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/odontogene-infektionen-s3.html" import_url="http://www.dgzmk.de/zahnaerzte/wissenschaft-forschung/leitlinien/details/document/odontogene-infektionen-s3.html - external-link-new-window" follow="follow" seo-title="" target="new-window">Odontogene Infektionen