Medizinischer Dienstes zur Behandlungsfehlerbegutachtung 2022

„Immer wieder die gleichen Fehler ..."

pr
Der Medizinische Dienst (MD) hat im letzten Jahr über 13.000 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt – jeder vierte Fall war ein Schaden. Jedes Jahr passieren die gleichen – oft schweren – Fehler.

In Sachen Patientensicherheit sieht der Medizinische Dienst Bund (MD) dringenden Handlungsbedarf. Wie aus der heute in Berlin vorgestellten Jahresstatistik hervorgeht, hat der MD 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem fünften Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Und nur dann haben Patienten Aussicht auf Schadensersatz, wie Dr. Stefan Gronemeyer, MD-Vorstandsvorsitzender, klarstellte. Die Zahnmedizin spielt in der Statistik nur eine untergeordnete Rolle.

Die Zahl der Gutachten bewege sich insgesamt auf dem gleichen Niveau wie in den Vorjahren, erklärte Gronemeyer weiter. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, sagte Gronemeyer. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.“

Wie aus der Jahresstatistik weiter hervorgeht, sollten vor allem Never Events – also gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu schwerwiegenden Schäden führen können – in den Fokus von Präventionsmaßnahmen genommen werden. Zu den Never Events gehören Patienten- und Seitenverwechslungen, schwerwiegende Medikationsfehler oder unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Diese Schadensereignisse tauchen jedes Jahr in der MDBegutachtungsstatistik auf (2022: 165 Fälle; 2021: 130 Fälle), obwohl die Risiken bekannt und geeignete Präventionsmaßnahmen verfügbar wären, heißt es in dem Jahresbericht. Immer wieder passieren demzufolge die gleichen folgenschweren Fehler.

Never Events sind zwar selten, spielen Gronemeyer zufolge aber in der Sicherheitskultur eine bedeutende Rolle: Solche Fehler wiesen in der Regel nicht auf das Versagen Einzelner hin, sondern eigen vielmehr, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen und die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort unzureichend sind. Die Vorkommnisse sind für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig und werden daher in Ländern wie Kanada, den USA oder den Niederlanden bereits für die Prävention erfolgreich genutzt, sagte Gronemeyer. Seine Forderung: Die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für eine klar definierte Auswahl von Never Events. Voraussetzung sei, dass diese pseudonymisiert und sanktionsfrei gemeldet werden können. Hier könnte die angekündigte Novelle des Patientenrechtegesetzes zur Stärkung der Patientensicherheit ansetzen.

Knapp acht Prozent der Fehler kommen aus der Zahnmedizin

Die Jahresstatistik geht auf Behandlungsfehlervorwürfe in einzelnen Fachgebieten ein. Zwei Drittel aller Vorwürfe bezogen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle).

„Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe. Da diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären Sektor zugeordnet“, erläutertDr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern. 30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle). Jeweils knapp neun Prozent fielen auf die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Knapp acht Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über sechs Prozent auf die Pflege (834 Fälle). 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete. Die Verdachtsfälle wurden zu insgesamt 1.019 unterschiedlichen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betrafen unter anderem fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen oder Gallensteine.

„Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt gar nichts über die Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, erklärte Adolph. „Sie zeigen nur, dass Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren Erwartungen entspricht.“ Fehler bei chirurgischen Eingriffen seien für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler, weshalb auch eher Fehler bei OPs vorgeworfen werden als bei anderen Behandlungen.

Bei knapp zwei Drittel (60,5 Prozent) der begutachteten Fälle seien vorübergehende Schäden entstanden, erläuterte Adolph weiter. Das bedeute, dass ein Krankenhausaufenthalt verlängert werden musste oder eine Intervention notwendig war. Die Patienten seien jedoch wieder vollständig genesen. Bei über einem Drittel (35 Prozent) der Fälle sei ein Dauerschaden verursacht worden, wobei man zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden unterscheidet.

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