Coronavirus-Impfverordnung

Impfen in vier Stufen – Hochrisikogruppen zuerst

pr/pm
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat heute vor der Presse die Coronavirus-Impfverordnung vorgestellt. Vor allem die Schwächsten sollen zuerst geschützt werden.

Vor allem Hochbetagte tragen ein hohes Risiko, an COVID-19 zu erkranken, sagte Spahn in der heutigen Pressekonferenz. Jeder zweite Todesfall hier betreffe Menschen über 80 Jahre. In der Verordnung, die rückwirkend zum 15. Dezember in Kraft treten soll, ist vorgesehen, die Priorisierung der Impfungen in vier Stufen vorzunehmen.

Die STIKO-Empfehlung sei "zu 99 Prozent" übernommen worden

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte gestern in ihrer Empfehlung (wie auch in ihrem zuvorigen Entwurf) sechs Stufen empfohlen. Spahn erklärte, die Zusammenführung der Gruppen sei aus praktischen Gründen in der Rechtsverordnung erfolgt. Ansonsten sei die STIKO-Empfehlung „zu 99 Prozent“ übernommen worden.

Spahn betonte, in den ersten Tagen und Wochen würden zunächst Ältere und Pflegepersonen berücksichtigt, Zug um Zug dann die Reihen auf weitere Gruppen ausgedehnt.

Hier die vier Gruppen

1. Schutzimpfung mit höchster Priorität:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.

  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko tätig sind (Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Impfzentren).

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

2. Schutzimpfung mit hoher Priorität:

  • Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dürfen sich dann impfen lassen.

  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Testzentren. Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.

3. Schutzimpfung mit erhöhter Priorität:

  • Menschen ab 60 Jahre und Menschen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf besteht (etwa: Adipositas, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Krebs).

  • Personen, die relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei Streitkräften, der Polizei, Feuerwehr oder beim Katastrophenschutz.

  • Personen der kritischen Infrastruktur (etwa: Apotheke, Pharma, Wasser- und Abfallwirtschaft, Transport)

  • Lehrer und Erzieher

4. alle Personen unter 60 Jahre ohne Vorerkrankungen oder genannte Berufe

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