Impfzentren sollen ab Herbst zurückgefahren werden
Über die künftige Infrastruktur sollen die Länder selbst entscheiden, heißt es in dem gestern gefassten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK).
Ab Herbst im Stand-by-Betrieb
Die Gesundheitsminister setzen bei der Eindämmung der Corona-Pandemie auch über den 30. September hinaus weiter auf staatliche oder kommunale Impfangebote. Der Schwerpunkt dabei soll zunehmend auf mobilen Impfteams liegen. Bei Bedarf sollen die Impfzentren aber schnell wieder aktiviert werden können (Stand-by-Betrieb).
Ärzte übernehmen bei Herdenimmunität
Nach Erreichen der „Herdenimmunität“ werde es die vorrangige Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte sein, die notwendigen Auffrischungsimpfungen und gegebenenfalls Erstimpfungen im Rahmen der dezentralen ärztlichen Impfkampagne durchzuführen, heißt es in dem Beschluss. Dies ermögliche es, die Impfzentren in ihrer derzeitigen Anzahl und Kapazität spätestens zum 30. September 2021 zurückzufahren oder zu schließen.
mobile Impfteams für Gemeinschaftsunterkünfte
Vom Impfangebot mit mobilen Impfteams sollen vor allem Personengruppen in Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Obdachlosenunterkünften oder Asylbewerberheimen profitieren können, so der Beschluss weiter. Auch für Menschen aus sozialen Brennpunkten und mit Migrationshintergrund könnten gebündelte Impfangebote geboten sein, um schneller Auffrischungsimpfungen zu ermöglichen.
Im Hinblick auf die Impfkapazitäten der niedergelassenen Ärzte sei zudem zu berücksichtigen, dass deren Kapazitäten im Herbst und Winter zum Beispiel auch durch die saisonale Grippe gebunden sein werden. Dies sei für die Gesamtplanung der weiteren Impfkampagne zu beachten.
Bund soll Länder weiter mit Impfstoff beliefern
Der Bund soll dem Beschluss der Minister zufolge die Länder weiter mit Impfstoff beliefern. Wie bei den bisherigen Impfzentren sei das Ziel, dass sich Bund und Länder die Kosten für die mobilen Teams und den Stand-By-Betrieb zu je 50 Prozent teilen. Dazu seien aber noch weitere Abstimmungen notwendig.
Jedes Land habe die Möglichkeit, durch eine sogenannte Opt-out-Klausel einen eigenen Weg zu beschreiten. Auch ein Opt-in ist möglich, sollte ein Land später wieder in das System einsteigen wollen.