Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Apps auf Rezept

Internisten fordern Mehrwert für den Praxisalltag

pr/pm
Welchen Nutzen haben Apps auf Rezept? Wie können sie in die Therapie eingebunden werden? Noch fehlen dazu Testmöglichkeiten für Ärzte und ein Mehrwert für die Praxis ist nicht erkennbar, kritisieren Internisten. In der Versorgung ergäben sich noch erhebliche Lücken.

Apps auf Rezept, die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen Ärzten die Arbeit leichter machen. Es sind innovative, neue Mittel, die Ärzte zukünftig in der Diagnostik und Therapie unterstützen könnten. Jedoch, so die Untersuchung einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), ergeben sich bei der Anwendung der Apps noch zahlreiche offene Fragen – insbesondere zur Verordnungspraxis. Grad das aktuell noch sehr geringe Angebot internistischer DIGA schränke den Nutzen beispielsweise in der inneren Medizin ein, heißt es. Ein großes Manko hat die Arbeitsgruppe ausgemacht: Fehlende Möglichkeiten, die DiGA zu testen.

Um zu entscheiden, ob sie für einen bestimmten Patienten geeignet ist, müsse der Arzt die App selbst testen können, fordert Prof. Dr. Martin Möckel, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Gesundheitsanwendungen/KI in Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Hierfür, und um dem Patienten die App am Bildschirm erklären zu können, wäre ein möglichst unbefristeter Testzugang sinnvoll. Zudem, so kritisiert Möckel weiter, sprechen die bisherigen Anwendungen hauptsächlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an. Für den stationären Bereich seien sie nicht vorgesehen. Im Rahmen des Entlassmanagements könnten sie jedoch auch für Klinikärzte interessant sein, so Möckel.

Aktuell gibt es nur 30 DIGAs

DIGA unterscheiden sich von herkömmlichen Gesundheits-Apps durch eine CE-Zertifizierung sowie die Tatsache, dass ihr Anbieter den medizinischen Nutzen oder eine sogenannte „patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung“ nachweisen müssen, erläutert die DGIM dazu. Die Kosten seien primär von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zu tragen, die Hersteller selbst dürften keine Werbung schalten.

Aktuell sind auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 30 digitale Gesundheitsanwendungen gelistet. Zum Zeitpunkt der Untersuchung (Dezember 2021) befand sich nur eine Anwendung darunter, die gezielt eine internistische Erkrankung – die Adipositas – adressierte, sowie eine weitere mit Bezug zu rheumatischen Erkrankungen. Die DGIM verweist auf weitere Anwendungsbereiche für DIGA, wie zum Beispiel Tracking-Funktionen, die automatisch Bewegung oder Puls erfassen oder es erlauben, in Tagebuchform Ernährung, Gewicht oder spezifische Beschwerden zu vermerken. Einige Apps erstellten aus diesen Daten auch Arztreports, die Informationen für die individuelle Behandlung liefern können, so die DGIM. Weitere Apps unterstützten die Patienten gezielt im Alltag – mit detaillierten Anleitungen zu Bewegungsübungen oder Ratschlägen für eine gesunde Lebensweise.

Apps sollen Vertrauensverhältnis Arzt-Patient nicht stören

Unabhängig vom Setting dürfe der Einsatz von DiGA keinesfalls dazu führen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gestört werde, heißt es bei der DGIM weiter. Die Apps auf Rezept könnten das Spektrum der Medizinprodukte in Zukunft sicherlich bereichern. Klar sei aber auch, dass sie die Behandlung und Medikation durch den behandelnden Arzt nur unterstützen. Ihre Anwendung müsse unter der Kontrolle des Arztes bleiben.

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