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Analyse zum Umgang mit steigenden GKV-Kosten

Ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine Lösung?

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Politik
Der Zusatzbeitrag steigt schon nach dem 1. Quartal 2026 auf durchschnittlich 3,1 Prozent. Ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine Lösung, um die steigenden GKV-Kosten in den Griff zu kriegen?

Der GKV-Schätzerkreis nahm für 2026 einen Anstieg der GKV-Ausgaben um 6,5 Prozent bei einem Wachstum der beitragspflichtigen Einkommen aller Mitglieder von nur 4,0 Prozent an.

Zuzüglich Bundeszuschuss, Bundesdarlehen und Entnahmen aus den Rücklagen der Kassen beziffert Dr. Jochen Pimpertz, Ökonom beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, die Deckungslücke auf knapp 57 Milliarden Euro: Dieses Defizit müssten die Kassen über Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag schließen.

Prognostiziert waren 2,9 Prozent – für ganz 2026!

Wenn laut Schätztableau ein Prozentpunkt Beitragssatz rund 19,7 Milliarden Euro Einnahmen generiere, dann folge daraus ein Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent für ganz 2026, rechnet er vor.

Der nach dieser Methode ermittelte zusätzliche Beitragssatz ist laut Pimpertz binnen eines Jahrzehnts von 1,1 Prozent im Jahr 2017 auf 2,9 Prozent ab 2025 gestiegen. Aktuell wären demnach zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz durchschnittlich 17,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an die GKV abzuführen.

Im Schnitt 17,5 Prozent des Lohns geht an die Krankenkasse

Wie hoch der durchschnittlich gezahlte Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, ergebe sich aber erst aus der Gewichtung der kassenindividuellen Sätze mit den jeweiligen Mitgliederzahlen. Da die amtliche Statistik keine Angaben zu einzelnen Kassen anbietet, greift Pimpertz dazu auf einschlägige Internetportale zurück.

Bemessungsgrenze versus GKV-Satz

Die „FinanzKommission Gesundheit“ (FKG) hat einen Katalog von 66 Einzelmaßnahmen vorgestellt, mit denen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kurzfristig gesenkt und der Beitragssatz stabilisiert werden können. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken legte daraufhin einen Gesetzentwurf vor, mit dem ein Großteil der Empfehlungen umgesetzt werden soll. Laut IW geht die darin geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze allerdings über den Kommissionsbericht hinaus:, denn eine höhere Bemessungsgrenze sei zwar von den Experten diskutiert, aber explizit nicht empfohlen worden.

Betrifft eine höhere Bemessungsgrenze rund jeden fünften sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, belastet ein Anstieg der Beitragssätze potenziell alle GKV-Mitglieder – erwerbstätige Mitglieder und deren Arbeitgeber ebenso wie gesetzliche Rentner und die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), denn diese übernimmt im Ruhestand die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Während aber in der GRV ein einheitlicher Beitragssatz gilt, setzen sich die GKV-Abgaben aus zwei Sätzen zusammen: Alle Mitglieder zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent. Die Einnahmen fließen in den Gesundheitsfonds und werden je nach Versichertenstruktur und Leistungsinanspruchnahme über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich an die Kassen verteilt. Reichen diese Mittel nicht aus, um die Ausgaben einer Kasse zu decken, muss sie den Fehlbetrag über einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz finanzieren, den dann nur ihre Mitglieder zahlen.

Auf dem Portals krankenkasseninfo.de werden demnach die Zusatzbeitragssätze und Mitgliederzahlen von 71 gesetzlichen Krankenkassen für das erste Quartal 2026 aufgelistet und in Summe 97,5 Prozent aller GKV-Mitglieder. Pimpertz kommt nach Aswertung der Daten auf einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 3,1 Prozent nach dem ersten Quartal 2026.

„Nachdem die Experten des GKV-Schätzerkreises bereits im Vorjahr den tatsächlichen Wert um 0,4 Prozentpunkte unterschätzt hatten, liegt der Durchschnitt inzwischen um weitere 0,2 Prozent über dem erwarteten Wert“, führt der IW-Ökonom aus.

Fazit

Mit jedem weiteren Anstieg wachse die Beitragslast. „Fällt das Wirtschaftswachstum auch deshalb schwächer aus, dann bremst das die Entwicklung der Finanzierungsgrundlage für das Gesundheitssystem“, resümiert Pimpertz. „Denn das Gros der Aufwendungen wird über die Umverteilung des zuvor erwirtschafteten Markteinkommens finanziert. Daran ändert sich auch nichts, wenn höhere Lasten nur einem Teil der Beitragszahler aufgebürdet werden.“

Mit zusätzlichen Einnahmequellen lässt sich ihmzufolge kein Problem lösen, das auf der Ausgabenseite der GKV entsteht, da die Abgabenlast selbst bei konstantem Beitragssatz sogar steige.

Pimpertz zufolge müssten einerseits schätzungsweise 6,3 Millionen gut verdienende GKV-Mitglieder zusätzlich Beiträge auf Entgeltbestandteile oberhalb der bisherigen Grenze entrichten und andererseits deren Arbeitgeber die Hälfte der höheren Beitragslast zahlen.

„Folglich würden die im internationalen Vergleich ohnehin hohen Arbeitskosten noch weiter steigen“, prognostiziert Pimpertz. Im Ergebnis bremsten höhere Beitragslasten aber das Wirtschaftswachstum. Auch deshalb sei die Forderung nach einer Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik gut begründet.

Pimpertz, Jochen, 2026, Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen bei 3,1 Prozent, IW-Kurzbericht, Nr. 33, Köln

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