Ist ein ausländischer Doktor auch hier ein Doktor?
Ob man einen solchen Doktorgrad in Deutschland führen darf, ist gesetzlich geregelt. Und zwar - für jedes Bundesland einzeln - zumeist in den Hochschulgesetzen der Länder. Zudem gibt es zahlreiche staatliche Abkommen. So darf zum Beispiel der ungarische Doktortitel doctor medicinae (dr. med.) in Deutschland nur unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden. In vielen Ländern sind sogenannte Berufsdoktorate üblich, die mit Abschluss des Studiums verliehen und ohne Forschungsarbeit erworben werden.
Nicht pauschal in "Dr." abkürzen!
Diese Berufsdoktorate dürfen jedoch nicht beliebig in Deutschland geführt und erst recht nicht pauschal in einen "Dr." gekürzt werden, weil es sich nicht um einen Doktortitel mit Dissertation handelt. Führt man seinen Doktor- oder Professorentitel unrechtmäßig, macht man sich nach § 132a Strafgesetzbuch strafbar. Darüber hinaus drohen schmerzhafte berufs- und wettbewerbsrechtliche Sanktionen. Es gibt mehr als 2.500 akademische Titel. Im Zweifel sollten Mediziner einen Anwalt fragen.
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InBerlingilt beispielsweise, dass wenn Sie an einer im Herkunftsland nach dem dortigen Recht anerkannten Hochschule studiert und Ihr Studium mit einer ordnungsgemäßen Prüfung abgeschlossen haben, Sie den erworbenen Grad in der Originalform führen können. Der Grad kann so abgekürzt werden, wie es im Herkunftsland üblich ist. Es muss ein Hinweis auf die verleihende Hochschule hinzugefügt werden. Ist der Titel in der Verleihungsurkunde nicht in lateinischer Schrift verliehen worden, kann er übertragen werden.
Ein ausländischer akademischer Grad, der von einem Land in der Europäischen Union verliehen worden ist, darf inBaden-Württembergin der Form geführt werden, wie er von der Universität verliehen worden ist. Die Angabe der Herkunftsbezeichnung ist nicht erforderlich. Bei wissenschaftlichen Doktorgraden aus EU-Ländern, die nach den Regelungen des Herkunftslandes dort der 3. Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, kann die deutsche Bezeichnung “Dr.” geführt werden. In diesen Fällen ist die Angabe der Herkunft entbehrlich, ebenso des Fächerzusatzes (z. B. Dr. med., Dr. rer. nat.). Dies gilt nicht für die Berufsdoktorate.