Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Jeder, der will, soll einen Ausbildungsplatz bekommen

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Mit einer Ausbildungsgarantie will die Bundesregierung junge Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen, dabei unterstützen, einen entsprechenden Platz zu bekommen.

Das sieht der Entwurf für ein neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett gestern verabschiedete. „Wir können es uns nicht mehr leisten, dass junge Menschen keinen beruflichen Abschluss haben, denn gut ausgebildete Fachkräfte sind unsere Zukunft“, betonte Heil.

Ziel der Ausbildungsgarantie sind laut Gesetzentwurf die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung. Damit junge Menschen ihr bisheriges Wohnumfeld für eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen können, sollen sie künftig einen Mobilitätszuschuss erhalten. Fahrkosten und gegebenenfalls auch Unterkunftskosten könnten so übernommen werden.

Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung bleibt Ultima Ratio

Die Regelungen zur Einstiegsqualifizierung sollen außerdem flexibilisiert werden: Mehr junge Menschen sollen dadurch die Chance erhalten, über ein Langzeitpraktikum direkt in eine betriebliche Ausbildung zu gelangen. Junge Menschen, die trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnen, sollen zudem einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten.

Der Gesetzentwurf sieht zudem ein Qualifizierungsgeld vor. Zielgruppe der Maßnahme sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. Während der Weiterbildung soll der Betrieb von den Entgeltzahlungen für die zu qualifizierenden Beschäftigten entlastet werden. Im Gegenzug soll der Betrieb die Weiterbildungskosten tragen. Die zu qualifizierenden Beschäftigten würden während der Weiterbildung dann das Qualifizierungsgeld erhalten, welches sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld anlehnt. Aufstockungen durch den Arbeitgeber seien laut Gesetzentwurf möglich.

Ziel der geplanten Schritte ist, dass sich Beschäftigte angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels gezielt während ihres Berufslebens weiterbilden. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung in Deutschland.

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