Kabinett beschließt Warkens „Kleines Sparpaket“
„Für das kommende Jahr wird im Krankenhausbereich die sogenannte Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt, wonach zwischen dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Orientierungswert – also der tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus – und der Grundlohnrate – der Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied – der jeweils höchste Wert als Obergrenze für die jährliche Vereinbarung des Veränderungswerts gilt“, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Nachgang zur Kabinettssitzung mit.
Der maximale Anstieg der Vergütungen werde damit auf die im Orientierungswert real abgebildete Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt. Das BMG rechnet dadurch mit Einsparungen in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro.
Jeweils 100 Millionen weniger für Krankenkassen und Innovationsfonds
Eine zweite Maßnahme sieht vor, den Anstieg der Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr auf acht Prozent zu begrenzen. „Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mobiliar, Post- und Fernmeldegebühren, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen sowie Vergütungen für externe Dritte“, heißt es aus dem BMG. Im Zuge dieser Maßnahme sollen 100 Millionen Euro eingespart werden.
Weitere 100 Millionen Euro erwartet das BMG durch eine einmalige Senkung der Fördersumme des Innovationsfonds, für den 2026 ursprünglich 200 Millionen Euro vorgesehen waren.
„Die gesetzlichen Krankenkassen werden im Jahr 2026 von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit. Die Finanzierung der Fördermittel im Jahr 2026 erfolgt ausschließlich durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds“, teilt das BMG mit.