Nach Sicherheitsvorwürfen

Kaspersky kündigt Bitkom-Mitgliedschaft

mg
Gesellschaft
Der russische IT-Security-Anbieter Kaspersky kündigt seine Bitkom-Mitgliedschaft und wirft dem Digitalverband „Diskriminierung”, „ethisch fragwürdige Geschäftspraktiken” und eine Missachtung der Satzung vor.

Dem offenen Brief vorangegangen war nach Darstellung von Jochen Michels, dem Head of Public Affairs bei Kaspersky, ein schwieriger Kommunikationsprozess. Nachdem Kaspersky bereits am 3. März telefonisch mitgeteilt worden war, dass mehrere Bitkom-Mitglieder den Ausschluss aus dem Verband gefordert hatten, musste das Unternehmen gut sechs Wochen auf eine sofort geforderte Stellungnahme des Bitkom-Präsidenten Achim Berg warten.

Wie es in dem offenen Brief weiter heißt, erfuhr Kaspersky dann am 19. April, dass seine Bitkom-Mitgliedschaft seit dem 5. April 2022 ruht. Die Bitkom gibt sich wortkarg und kommentiert den Sachverhalt auf Nachfrage der zm wie folgt: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass Kaspersky die Mitgliedschaft im Bitkom beendet. Darüber hinaus äußern wir uns zu internen Vorgängen nicht.”

vor der Bitkom-Stellungnahme kam die Warnung des BSI

Pikant: Zwischen dem telefonischen Hinweis und der offiziellen Stellungnahme hatte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Warnung veröffentlicht, wonach die Zuverlässigkeit des russischen Herstellers Kaspersky durch die aktuellen kriegerischen Aktivitäten Russlands in Frage gestellt sei. Die Empfehlung des BSI lautete, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen.

Kaspersky widersprach der Darstellung des BSi damals umgehend und reichte einen Eilantrag gegen die offzielle Warnung ein. Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag ab. Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, der auch als Cyberkrieg geführt werde, sei „nicht hinreichend sicher auszuschließen, dass russische Entwickler aus eigenem Antrieb oder unter dem Druck anderer russischer Akteure die technischen Möglichkeiten der Virenschutzsoftware für Cyberangriffe auch auf deutsche Ziele ausnutzen”, argumentiert das Gericht Anfang April.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.