Urteile

Kasse muss Treppenhilfe für Rollstuhlfahrer zahlen

ck/dpa
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Mobile Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrer müssen einem Gerichtsurteil zufolge von der Pflegekasse bezahlt werden, wenn dadurch eine selbstständigere Lebensführung im Wohnumfeld ermöglicht wird.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Mittwoch einem Mann aus Düsseldorf Recht, dem wegen Diabetes beide Beine amputiert worden waren. Er wohnt im ersten Stock ohne Fahrstuhl und konnte die Wohnung ohne die elektrische Hilfe nicht verlassen. Die Krankenkasse hatte sie aber nicht bewilligt, weil es eine besondere Wohnsituation sei und die Pflegekasse zuständig sei.  

Bereits die Vorinstanzen hatten dem Mann Recht gegeben. Die Kasse hat ihn inzwischen auch mit der Hilfe ausgestattet. Die Kasseler BSG-Richter wiesen nun die Revision der BKK Essanelle zurück.

Eigentlich ist die Pflegekasse zuständig

Ausnahmsweise müsse in diesem Fall die Krankenkasse die Kosten für das rund 5.000 Euro teure Gerät übernehmen, urteilte der Senat (Az: B 3 KR 1/14 R). Denn nach einer Gesetzesänderung muss seit 2012 die Kasse, bei der der Antrag zuerst gestellt wurde, eine Bewilligung für Kranken- und Pflegekasse prüfen. Dies hatte in diesem Fall die BKK Essanelle versäumt, sie muss nun die Treppensteighilfe bezahlen.

In der Regel ist dafür aber die Pflegekasse zuständig. Der Anwalt des Mannes, Arno Hanten, freute sich über das Urteil. "Der Versicherte soll sich um das hinter den Kulissen nicht kümmern müssen", sagte er. 

BSG KasselAz.: B 3 KR 1/14 R

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