Kassen erhalten weiter Geld für Risikopatienten
Die Techniker Krankenkasse war vor Gericht gezogen, weil sie den Finanzausgleich (RSA), der sich seit 2009 an der Morbidität der Kassenmitglieder orientiert, für wettbewerbsverzerrend hält. Das Verfahren sorgt seit 2009 für einen finanziellen Ausgleich zwischen Kassen mit vielen gesunden Mitgliedern und Kassen mit vielen Patienten, bei denen aufgrund bestimmter Krankheiten mit besonders hohen Kosten zu rechnen ist.
Weil in der gesetzlichen Krankenkasse anders als bei privaten Versicherungen kein Risikozuschlag erhoben werden darf, soll so trotz freien Wettbewerbs zwischen den Kassen ein solidarischer Ausgleich stattfinden. Eben diesen fairen Wettbewerb sieht die Techniker Krankenkasse in Gefahr, weil sie die Verfahren für manipulationsanfällig und nicht rechtssicher hält. "Das System setzt falsche Anreize dadurch, dass es sich für Krankenkassen lohnt, Patienten auf dem Papier kränker zu machen als sie sind", sagte ein Sprecher.
Solidarität einerseits, Wettbewerb andererseits
Das Gericht sah das anders. Der Risikoausgleich sei zulässig, weil der Gesetzgeber zu Recht davon ausgehen könne, dass damit die Ziele Solidarität einerseits und Wettbewerb andererseits erreicht werden, sagte der Vorsitzende Richter. Das Gericht ließ die Revision zu.
Landessozialgericht NRWAz: L16KR 24/09KL