Urteile

Kassen müssen eGK-Foto nicht erstatten

ck/dpa
Nachrichten
Krankenkassen müssen ihren Versicherten die Kosten für das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte nicht erstatten. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts in Mainz hervor.

Der Kläger in dem Verfahren hatte von seiner Krankenkasse verlangt, ihm die Kosten von 24,40 Euro für das für die Gesundheitskarte erforderliche Lichtbild zu erstatten. Die Kasse hatte das abgelehnt. Für eine Kostenerstattung gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Sozialgericht. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Az.: L 5 KR 32/14 NZB)

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