Kassen müssen eGK-Foto nicht erstatten
Der Kläger in dem Verfahren hatte von seiner Krankenkasse verlangt, ihm die Kosten von 24,40 Euro für das für die Gesundheitskarte erforderliche Lichtbild zu erstatten. Die Kasse hatte das abgelehnt. Für eine Kostenerstattung gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Sozialgericht. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Az.: L 5 KR 32/14 NZB)