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Kassen-Zuschüsse zur PZR: Neue Übersicht

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pr/pm
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Die KZBV hat eine aktualisierte Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei der PZR veröffentlicht. Demnach bieten die meisten Kassen ihren Versicherten eine Bezuschussung der PZR an.

Art und Umfang des Zuschusses unterscheiden sich oft erheblich. Die Ergebnisse der neu erstellten Übersicht basieren auf einer von der KZBV durchgeführten Umfrage bei allen 118 gesetzlichen Krankenkassen, die im Januar 2016 vom GKV-Spitzenverband gelistet waren. Im Vergleich zur ersten KZBV-Umfrage im Vorjahr haben sich diesmal deutlich mehr Kassen an der Erhebung beteiligt - insgesamt 63 Kassen. Die im vergangenen Jahr erstmals vorgelegte Tabelle ist seit ihrer Veröffentlichung auf großes Interesse bei Patienten, Versicherten, Zahnärzten und Medien gestoßen.

Gefragt wurde jeweils, welche Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR angeboten werden, ob eine Bezuschussung oder Kostenübernahme von der Einschreibung des Versicherten in einen Selektivvertrag oder in einen Wahltarif abhängig gemacht wird, ob die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen basiert, ob etwaige Regelungen oder Verträge in die Honorierungsgestaltung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung eingreifen und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden.

Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonusprogramms oder als Selektivvertrag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Die freie Wahl des Zahnarztes ist dabei also eingeschränkt. Manche Kassen lassen ihren Versicherten auch die Wahl zwischen mehreren Zuschuss-Varianten.

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die aktualisierten Umfrage-Ergebnisse auch als tabellarische Übersicht aus zm 7/2016hier zum Download. Das Praxisplakat „Was hält Ihre Krankenkasse von sauberen Zähnen?“ steht in zwei Größen zumDownload und Selbstausdruckauf der KZBV-Webseite bereit.

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