Kassenärzte bekommen 70 bis 80 Millionen Euro mehr Honorar
Dies meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Demnach müssten die Krankenkassen mehr Geld für den steigenden Behandlungsbedarf bereitstellen.
DerBewertungsausschusshat dazu am Dienstag für jeden KV-Bereich zwei Raten zur Veränderung der Morbidität und der Demografie beschlossen. Bei einer hälftigen Gewichtung der Raten müssen die Krankenkassen im kommenden Jahr rund 70 bis 80 Millionen Euro mehr für den steigenden Behandlungsbedarf bereitstellen.
Grundlage für regionale Honorarverhandlungen
Bei den Veränderungsraten handele es sich um verbindliche Empfehlungen, unterstreicht die Vertretung der Vertragsärzteschaft. Sie bildeten die Grundlage für die gewichtete Zusammenfassung zur sogenannten Morbirate, deren Festlegung jetzt auf der Tagesordnung der regionalen Honorarverhandlungen steht. Dabei verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen über die Anpassung des Behandlungsbedarfs der gesetzlich Versicherten.
Die beiden regionalen Veränderungsraten messen mit zwei verschiedenen Modellen die Veränderungen der Leistungsmenge je Versicherten für 2019. Demnach liegt die diagnosebezogene Rate im Bundesdurchschnitt bei etwa 0,60 Prozent. Dagegen ist die nur mit den Faktoren Alter und Geschlecht ermittelte "Demografierate" im Bund bei nahe null (-0,04 Prozent).
Kassen reichen 70 bis 80 Millionen Euro mehr Arzthonorare aus
Durch den deutlichen Zuwachs an jüngeren Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung stagniert die demografische Veränderung der Leistungsmenge je Versicherten derzeit.Bei einer Zusammenfassung beider Raten zu je 50 Prozent, die das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung als Regelfall vorgibt, müssen die Krankenkassen im kommenden Jahr 70 bis 80 Millionen Euro mehr zahlen.
Im Rahmen der Honorarverhandlungen Ende August hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband bereits auf eine Anhebung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent auf 10,8226 Cent geeinigt. Dies entspricht einem Honorarplus von 550 Millionen Euro. In den Verhandlungen hatten sich beide Seiten auch auf das Verfahren zur Berechnung der Veränderungsraten verständigt, die nunmehr beschlossen wurden, heißt es in der Mitteilung weiter.