Kassenärzte fordern Investitionen auch in Praxen
Mit dem Gesetzentwurf soll nach Angaben des Bundestags die gesetzliche Grundlage für das im Grundgesetz verankerte Sondervermögen geschaffen werden. Dieses Sondervermögen soll mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder. Weitere 100 Milliarden Euro sollen bis 2034 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind laut Entwurf für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen, etwa in die Verkehrs-, Energie-, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Digitalisierung sowie in Forschung und Entwicklung.
Ein Teil der Gelder soll in die Krankenhäuser fließen. Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind laut Bundestag für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen die Krankenhäuser bei „Sofort-Transformationskosten“ unterstützen.
Die KBV hält Investitionen in die Infrastruktur für „richtig und wichtig“. Dazu zähle auch die Aufnahme des Krankenhaussektors in das Sondervermögen. Aber ebenso essenziell für die Infrastruktur sei die ambulante Versorgung mit ihren rund 100.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, betonen die KBV-Vorstände Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner heute in einem Statement. Hier finde die Versorgung von 97 Prozent aller Behandlungsfälle im Gesundheitswesen statt. Mit einer Bruttowertschöpfung von rund 52 Milliarden Euro und nahezu 800.000 Arbeitsplätzen seien die Praxen ein „wesentlicher Faktor in der Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.
„Praxen können Digitalisierung nicht alleine finanzieren“
Deshalb soll das Sondervermögen auch mit einem „Praxiszukunftsgesetz“ einhergehen, um einen noch weitergehenden Digitalisierungsschub im ambulanten Bereich zu erreichen, fordern die KBV-Vorstände. Investitionen in moderne Praxisverwaltungssysteme, in eine moderne, sichere Praxis-IT, die zusätzliche Datensicherheitsanforderungen und Cybersicherheit berücksichtigen, könnten die Praxisinhaber auf Dauer nicht allein aus Eigenmitteln und mit Eigenengagement leisten.
Außerdem müsse die flächendeckende Bereitstellung und der Ausbau der Versorgungsplattform 116117, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, von Beginn an eingeplant werden. Dafür seien erhebliche Investitionen in die technische Infrastruktur notwendig, um die Kapazitäten des bisherigen Angebots auszuweiten. Denn Ziel müsse es sein, dass die Plattform ähnlich erreichbar sei wie Feuerwehr und Polizei. „Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Ausbau der (...) 116117 im Sinne der gesellschaftlich relevanten Daseinsfürsorge als förderfähiges ambulantes Versorgungsprojekt aufzunehmen“, so die KBV-Vorstände.