Kassenaufsicht rügt Polemik
Gesetzliche Kassen sind als Körperschaften öffentlichen Rechts zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, berichtet die Ärzte Zeitung mit Verweis auf das Schreiben der Behörde.
Kurz vor der Bundestagswahl hatte die Kasse ihre Mitglieder über die Organspende informiert. Beigefügt war dem Schreiben allerdings ein Beiblatt, in dem die Kasse für die Beibehaltung des dualen Krankenversicherungssystems plädierte. Das Konzept der Bürgerversicherung wurde darin als "staatlich gelenkte Einheitskasse" bezeichnet.
Daraufhin beschwerte sich die Verbraucherzentrale Hamburg beim BVA. Das stellte klar dass sich zwar auch Sozialversicherungsträger "kritisch mit das Gesundheitswesen betreffenden Sachverhalten auseinandersetzen" dürfen.
Wahlbeeinflussung ist verboten
Jede Form der Wahlbeeinflussung - zumal im Vorfeld von Wahlen - sei aber ein No-Go. Das BVA hat daher das Schreiben der HEK "aufsichtsrechtlich beanstandet". Besonders missfiel die Verquickung mit der nach dem Transplantationsgesetz gebotenen Information der Kassen über die Organspende. Es sei zu befürchten, "dass solche Informationen zur Organspende nicht die vom Gesetzgeber bezweckte Beachtung finden", zitiert die Ärzte Zeitung das BVA-Schreiben.