Kaum Interesse an Pflegezeit
Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, haben bisher nur 58 Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zinslose Darlehen zu beantragen, um ihren Angestellten in Pflegezeit einen Lohnvorschuss zahlen zu können. 123 Mal wurde eine Ausfallversicherung abgeschlossen für den Fall, dass der Angestellte diesen Lohnvorschuss später nicht abarbeitet.
Geringe Resonanz
Wegen der geringen Resonanz habe die Regierung Haushaltsansatz und Personalbedarf für die Umsetzung des Gesetzes nach unten korrigiert. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wollte mit dem Gesetz ursprünglich Menschen die Chance geben, ihren Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren.
Vorgesehen ist, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren können, um nahe Angehörige zu pflegen. Um in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, zahlt der Arbeitgeber ein höheres Gehalt, zum Beispiel 75 Prozent der bisherigen Bezüge. Nach Ende der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer dann so lange zu einem geringeren Gehalt arbeiten, bis der Vorschuss ausgeglichen ist. Auf diese Form der Auszeit besteht aber kein Rechtsanspruch.