Kritik von Patientenschutz-Stiftung und Gewerkschaft

"Kein verbindlicher Tarif durch Pflegepersonal-Stärkungsgesetz"

mth/pm
Gesundheitsminister Jens Spahn verkündete, dass - PpSG sei dank - "Lohndumping" in der Pflege ein Ende habe. Der Deutschen Stiftung Patientenschutz und der Gewerkschaft ver.di geht das Gesetz nicht weit genug.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte am Sonntag in Dortmund, dass sich im Gesetzentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) keine Regelung finde, nach der die ambulanten Krankenpflegedienste ihren Arbeitnehmern Löhne bis zur Tariflohngrenze bezahlen müssten. Dies berichtet der Evangelische Pressedienst epd. "In der Pflegebranche ist es nämlich üblich, dass Dienste auf eine höhere Kostenerstattung verzichten", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Meldung zufolge. Sie müssten ansonsten transparente Nachweise erbringen. "Viele Anbieter wollen sich aber nicht in die Karten schauen lassen und nehmen lieber eine geringere Erstattung durch die Krankenkassen in Kauf", so der Vorstand weiter.

Brysch verwies zudem darauf, dass sich Spahns Vorstoß nur auf die ambulante Krankenpflege für Patienten beziehe, die sonst im Krankenhaus versorgt würden. "Etwas ganz anderes ist die Arbeit der ambulanten Pflegedienste", zitiert ihn der epd. Für Waschen, Kämmen und Essenreichen erstatteten die Pflegekassen je nach Pflegegrad nur einen Teil der Kosten, den Rest zahle der Pflegebedürftige selbst. "Hier gibt es auch keine Regelung für einen bundesweit verbindlichen Tarif für Pflegekräfte", sagte der Stiftungsvorstand.

Spahn will mit PpSG Lohndumping beenden

Die Stiftung reagierte damit auf ein Interview, das Bundesgesundheitsminister den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gegeben hatte. Die Bätter zitierten ihn am Sonnabend mit der Aussage, dass " Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege endlich ein Ende " hätte. Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Spahn sprach von einer guten Nachricht für Pflegekräfte und Patienten, heißt es in dem Beitrag.

Dem Bericht zufolge soll im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass gesetzliche Krankenkassen die Zahlung von Tariflöhnen bei ambulanten Pflegediensten nicht als unwirtschaftlich ablehnen dürfen. Gleiches solle für das kirchliche Arbeitsrecht gelten, hieß es. Hintergrund ist, dass die Kassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. In den Verhandlungen mit den ambulanten Krankenpflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden.

ver.di will Tarifvertrag für stationären und ambulanten Pflegebereich

Unterdessen strebt die Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege an - sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Dabei will sich die Arbeitnehmerorganisation am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst orientieren. Das sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler nach der ersten Sitzung einer "Tarifkommission Altenpflege" in Berlin.

Wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den angestrebten Vertrag allgemeinverbindlich erkläre, gelte dieser auch für kommerzielle Anbieter, sagte Bühler "Haufe online" zufolge. Diese stemmten sich bislang gegen Tarifverträge. Dem Bericht nach warf Bühler einzelnen Unternehmen vor, ihnen sei die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.

Heil hatte bereits angekündigt, einen solchen Vertrag für allgemeinverbindlich erklären zu wollen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Stärkung der Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif verständigt. "Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen", wird das verdi-Vorstandsmitglied weiter zitiert.

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