Kelber will „proaktive Veröffentlichungspflichten“
„In Sachen Informationsfreiheitsgesetzgebung gehört Deutschland nicht nur europaweit, sondern sogar weltweit zu den Schlusslichtern.“ Das habe der Austausch mit internationalen Kolleginnen und Kollegen deutlich gemacht, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte im Anschluss an ein internationales Treffen von Datenschützern. Kelber erneuerte deshalb seine Forderung nach einem Transparenzgesetz auf Bundesebene als Update des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes.
Zu den Kernforderungen des BfDI für ein modernes Transparenzgesetz zählen weitreichende, proaktive Veröffentlichungspflichten, um ein zeitgemäßes Informationsmanagement zwischen Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Für Anträge auf Informationszugang müssten wiederum die bisher bestehenden Ausschlusstatbestände gestrafft und reduziert werden. Ein Antrag sollte zudem grundsätzlich anonym möglich sein.
Der BfDI nahm von 3. bis 5. Juni 2024 an der 15. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Tirana, Albanien, teil. Er berichtete auf verschiedenen Podien zu der Balance zwischen Informationszugang und Datenschutz, wie Deutschland von der Ratifizierung der Tromsø Konvention profitieren würde und präsentierte einen Überblick der europaweiten Aktivitäten aller Mitglieder. Die Tromsø Konvention ist auch bekannt als Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Es handelt sich um einen 2009 ausgearbeiteten völkerrechtlichen Vertrag, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Er regelt als erstes völkerrechtliches Instrument ein allgemeines Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.
Die ICIC ist ein ständiges Netzwerk von Informationsfreiheitsbeauftragten auf internationaler Ebene. Hauptziele der ICIC sind Schutz und Förderung des Zugangs zu öffentlichen Informationen als einer fundamentalen Säule für soziale, ökonomische und demokratische Regierungsführung.