Kenntnisprüfung: Nur zwei Drittel der ausländischen ZahnärztInnen bestehen
Mitte 2017 hatte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Bestehensquoten der Kenntnisprüfung bei ÄrztInnen, ZahnärztInnen und ApothekerInnen abgefragt - 18 der 21 zuständigen Stellen antworteten. So bestehen 88 Prozent der ausländischen ÄrztInnen die Kenntnisprüfung spätestens im dritten Versuch. Bei den ApothekerInnen schaffen es 72 Prozent, bei den ZahnärztInnen nur 66 Prozent.
Bei der einen Stelle bestanden 17, bei der anderen 100 Prozent
Allerdings hängt der Erfolg laut BIBB offenbar auch von der Prüfstelle ab: So reicht die Differenz bei den Prüflingen, die auf Anhieb bestehen, bei ÄrztInnen je nach zuständiger Stelle von 45 Prozent bis 93 Prozent. Spätestens nach dem dritten Versuch bestanden 100 Prozent der Teilnehmenden bei zwei zuständigen Stellen die Prüfung, bei zwei anderen Stellen nur 55 Prozent beziehungsweise 64 Prozent.
Bei ZahnärztInnen sind die Unterschiede noch größer: Bei der einen Stelle bestanden spätestens im dritten Versuch nur 17 Prozent, bei der anderen 100 Prozent. Bei ApothekerInnen liegt die durchschnittliche Bestehensquote zwischen 51 Prozent (eine zuständige Stelle) und 100 Prozent (sechs zuständige Stellen).
Im Gegensatz zu den ÄrztInnen und ApothekerInnen gab es 2017 keine bundeseinheitlichen Regelungen zur Durchführung und zum Inhalt der Kenntnisprüfungen bei ZahnärztInnen. Mit der Verabschiedung der neuen Approbationsordnung 2020 wird es das dem BIBB zufolge aber auch für sie künftig geben.
2018 stellten 11.490 ausländische PflegerInnen, 6.162 Ärztinnen, 795 ApothekerInnen und 753 ZahnärztInnen einen Antrag auf Berufsanerkennung.