Kinder-Untersuchungsheft: Umsetzung stockt
Hintergrund: Die Kinder-Richtlinie mit den Verweisen vom Arzt zum Zahnarzt ist beschlossen und tritt auch zum 1. Juli auch in Kraft, aber die notwendigen Anpassungen der Anlage zur Richtlinie - das ist das Kinderuntersuchungsheft (also das Gelbe Heft) - noch nicht.
Mit seiner Nachfrage an den G-BA zur datenschutzrechtlichen Ausgestaltung der Datenübertragung aus dem Mutterpass in das Kinderuntersuchungsheft zur U1 wurde die sogenannte Beanstandungsfrist unterbrochen.
Der G-BA will nun am 7. Juli eine geänderte Regelung zur Übertragung der Daten aus dem Mutterpass in das Kinderuntersuchungsheft beschließen.
Der G-BA hatte die Änderungen der "Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres" im Mai 2016 beschlossen, um die vertragszahnärztliche Vorsorge für diese Patientengruppe zu verbessern: Das Gelbe Heft sollte sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat in Form von Ankreuzfeldern enthalten. Ursprünglich sollte die Regelung ab dem 1. Juli in Kraft treten.