Arzneimittel-Lieferengpässe

Kinderarzneimittel und Generika werden teurer

pr
Zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Generika und Kinderarzneimitteln liegt jetzt ein Gesetzesentwurf vor. Er sieht höhere Preise und ein Frühwarnsystem vor drohenden Engpässen vor.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgelegt. Nach den Plänen des sogenannten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG)“ sollen Kinderarzneimittel und andere Generika teurer werden.

Vorgesehen sind Anreize für Hersteller, die Preiserhöhungen um bis zu 50 Prozent beinhalten. Wie vorab angekündigt, sollen Apotheken für die Rücksprache mit behandelnden Ärzten eine Pauschale von 50 Cent erhalten. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, „altersgerechte Darreichungsformen für Kinder“ generell von der Festbetragsregel auszunehmen. Pharmazeutische Unternehmen dürften den Preis für entsprechende Arzneimittel einmalig um bis zu 50 Prozent über den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu berechnenden Festbetrag anheben, heißt es in dem Entwurf. Die Erstattungshöchstbeträge waren bereits bei der Infektionswelle im Dezember und Januar für bestimmte Kinderarzneimittel, darunter Fiebersäfte, ausgesetzt worden.

Pflicht zur mehrmonatiger Lagerhaltung geplant

Außerdem soll ein Beirat beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etabliert werden, der eine Bewertung der Versorgungslage vornehmen soll. Ferner soll ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen eingerichtet werden. Damit soll die Öffentlichkeit genauer und schneller über mögliche Versorgungsprobleme informiert werden. Bei kritischen Versorgungslagen sind außerdem vereinfachte Austauschregeln in den Apotheken geplant.

Ferner soll zur Kompensation kurzfristiger und kurzzeitiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitig gestiegene Mehrbedarfe bei rabattierten Arzneimitteln eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden. Das soll ähnlich auch für Krankenhausapotheken gelten. Laut Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen zudem bei der Vertragsvergabe Unternehmen mit Wirkstoffproduktion in Europa bevorzugen. Dies solle jedoch zunächst nur für Krebsmedikamente und Antibiotika gelten.

Evaluation der Maßnahmen erfolgt bis Ende 2025

Den Gesetzesplänen zufolge soll das BfArM dem Bundesgesundheitsministerium bis Ende 2025 eine Evaluation vorlegen, wie sich die Regelungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. Ebenso ist der GKV-Spitzenverband aufgefordert, bis Ende 2025 einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes auf die Ausgaben der Krankenkassen zu erstellen. Dem Entwurf zufolge belaufen sich die Zusatzkosten für die Gesetzliche Krankenversicherung auf mehrere hundert Millionen Euro.

Bereits im Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Eckpunkte zu dem Gesetz vorgestellt, von denen sich der jetzige Referentenentwurf nicht sehr unterscheidet. Das parlamentarische Verfahren läuft jetzt weiter. Am 28. Februar ist eine Verbändeanhörung geplant.

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