KKH: BVA entlastet Vorstand
Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet, sei das BVA zu der Einschätzung gelangt, dass keine "unmittelbare Steuerungsverantwortung des Vorstands" vorgelegen habe. Dennoch werde die Behörde die von der Krankenkasse angekündigten Verbesserungen im Kundenumgang intensiv begleiten. Falls erforderlich, wolle man weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um vergleichbare Vorkommnisse in der Zukunft zu vermeiden.
Zur Kündigung genötigt
Hintergrund: Mitarbeiter der Krankenkasse hatten in mehr als 200 Fällen Mitgliedern telefonisch die Kündigung nahegelegt, nachdem diese ihren Zusatzbeitrag nicht bezahlt hatten. Nach Angaben der Kasse handelte es sich um das Fehlverhalten von nur zwei Beschäftigten, schreibt das Blatt.
Die Krankenkasse hatte sich für die Anrufe entschuldigt und den Betroffenen angeboten, sie wieder aufzunehmen. Als wesentliche Ursache für die Verhaltensweisen habe man eine unzureichende Überwachung der handelnden Mitarbeiter durch Vorgesetzte ermittelt, so die HAZ.