Urteile

Klinik muss Sozialbeiträge für Ärzte nachzahlen

ck/dpa
Nachrichten
Sind freiberufliche Ärzte wie das Stammpersonal in den Arbeitsalltag einer Station eingegliedert, dann gelten sie nicht als Honorarkräfte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund .

In dem Fall hätten die vier Ärzte, die auf Honorarbasis im Klinikum Arnsberg arbeiteten, kein unternehmerisches Risiko getragen, teilte das Gericht mit. Die Deutsche Rentenversicherung fordere zurecht 19.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen von der Klinik. Das Urteil ist nach Auskunft eines Sprechers noch nicht rechtskräftig.

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