Kliniken wappnen sich gegen betrügerische Mediziner
Rund ein Jahr nach Bekanntwerden des Heilbronner Klinikskandals um einen holländischen Mediziner hat die baden-württembergische Krankenhausgesellschaft jetzt Empfehlungen zum Schutz von Patienten herausgegeben. Checklisten für die Einstellung von Ärzten, Informationen über vorzulegende Unterlagen und eine Mustererklärung für berufsrelevante Strafverfahren sollen Kliniken helfen, schwarze Schafen leichter zu erkennen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit.
Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht
"Mit diesen Empfehlungen können die Risiken deutlich verringert werden, auch wenn es eine hundertprozentige Sicherheit gegen hochkriminell vorgehende Ärzte nicht gibt", sagte Ministerin Katrin Altpeter (SPD). Der Verband fordert deshalb zudem ein bundesweites Ärzteregister.
Der Skandalarzt Ernst Jansen steht derzeit in den Niederlanden vor Gericht. Er soll bei mehreren Patienten absichtlich Fehldiagnosen wie Alzheimer und Multiple Sklerose gestellt haben. Nach seiner Entlassung 2004 in Holland hat er auch im rheinland-pfälzischen Worms und an den Heilbronner SLK-Kliniken praktiziert. Das Urteil gegen ihn wird für Februar erwartet.
Zentrales Ärzteregister fehlt
Nach Ansicht der Krankenhausgesellschaft reicht die Checkliste allein nicht aus. "Ein großes Manko ist, dass es bislang kein bundesweites zentrales Ärzteregister gibt, bei dem die Gültigkeit der Approbation abgefragt werden kann", teilte eine Sprecherin mit. Der Austausch zwischen den Zulassungsbehörden in Deutschland funktioniere nicht lückenlos, und bei der Abstimmung mit ausländischen Behörden gebe es ebenfalls noch Defizite. Urkundenfälschungen seien für Kliniken oft nicht zu erkennen und ohne zentrales Register auch nicht aufzudecken.
Polizeiliches Führungszeugnis gefordert
Vor allem leitende Ärzte müssten ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, fordert der Verband in seiner Empfehlung, über die sie ihre Mitglieder im Dezember informiert hat. Darüber hinaus sollen alle Ärzte bei Einstellung in einer Erklärung versichern, dass es keine berufsrelevanten Verurteilungen, Strafverfahren oder Strafermittlungen gegen sie gibt. Falls sich die Angaben später als falsch erwiesen, könne der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und eventuell Schadenersatz gefordert werden, hieß es.
von Wenke Böhm, dpa