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TSVG-Änderungsantrag

Koalition will strenge Regeln zum Zahnarzt-Bonusheft lockern

Wer durch das Bonusheft belegen kann, dass er in den vergangenen fünf Jahren jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, bekommt von seiner Krankenkasse für Zahnersatz einen Zuschuss von 60 statt 50 Prozent der Regelversorgung, bei mindestens zehn Jahren Nachweis sind es 65 Prozent. Adobe Stock_Karina Baumgart
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Die Koalition will offenbar die Regeln beim Bonusheft für Zahnersatz lockern. Laut einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen GKV-Versicherte demzufolge künftig auch dann den Krankenkassen-Bonus bekommen, wenn sie den jährlich vorgeschriebenen Kontrollbesuch beim Zahnarzt einmalig verpasst haben.

Wie Medien mit Verweis auf das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichten, soll die Aufweichung jedoch nur in "begründeten Ausnahmefällen" gelten, zum Beispiel wenn der Versicherte schwer erkrankt sei und deshalb nicht zum Zahnarzt gehen könnte.

Ein Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion zum TSVG sieht vor, dass das Bonusheft in Zukunft in elektronischer Form verfügbar sein soll, denn, so heißt es in der Begründung wörtlich: "Das Bonusheft ist papiergebunden und insofern für eine digitale Übermittlung von Informationen im Sinne eines elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens nicht geeignet. Deshalb sollte das Bonusheft zukünftig in elektronischer Form verfügbar sein."

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