Koalition will strenge Regeln zum Zahnarzt-Bonusheft lockern
Wie Medien mit Verweis auf das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichten, soll die Aufweichung jedoch nur in "begründeten Ausnahmefällen" gelten, zum Beispiel wenn der Versicherte schwer erkrankt sei und deshalb nicht zum Zahnarzt gehen könnte.
Ein Änderungsantrag der FDP-Bundestagsfraktion zum TSVG sieht vor, dass das Bonusheft in Zukunft in elektronischer Form verfügbar sein soll, denn, so heißt es in der Begründung wörtlich: "Das Bonusheft ist papiergebunden und insofern für eine digitale Übermittlung von Informationen im Sinne eines elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahrens nicht geeignet. Deshalb sollte das Bonusheft zukünftig in elektronischer Form verfügbar sein."