Kostenlose Masken für Corona-Risikogruppen
Am 6. November wurde das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ („Drittes Pandemie-Gesetz“) im Bundestag geraten, es soll am 18. November beschlossen werden. Es schreibt die Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort.
Nach Plänen der Koalition sollen ältere Menschen ab 65 Jahren und Pflegeheimbewohner einen Anspruch auf Gratis-Masken haben, wenn sie zu einer Gruppe „mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion“ gehören.
Lange Schlangen vor Bremer Apotheken
In Bremen wurde auf Landesebene in der vergangenen Woche ein entsprechendes Projekt in Höhe von rund zwei Millionen Euro gestartet: Der Senat stellt Bürgern über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken im Monat zur Verfügung. In Kooperation mit der Apothekerkammer Bremen sollen die Masken verteilt werden.
Pro Apotheke wurden 3.000 Masken ausgeliefert. Am ersten Tag der Ausgabe bildeten sich vor einigen Apotheken – da die meisten Wartenden sich an die 1,5-Meter-Abstandsregel hielten – Schlangen von bis zu 100 Metern Länge.
Eine weitere Ergänzung des Pandemie-Gesetzes sieht vor, künftig in Pflegeheimen und Kliniken deutlich mehr Corona-Tests zu machen als bisher. Auch Schnelltests sollen verstärkt eingesetzt werden.
Die wichtigsten Regelungen im Dritten Pandemie-Gesetz
Die wichtigsten Regelungen im Dritten Pandemie-Gesetz
Laborkapazitäten:Sie sollen im Sinne einer effizienten Nutzung ausgeweitet werden, ebenso wie patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore genutzt werden.
Digitale Einreiseanmeldung:Um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die Gesundheitsämter zu garantieren, können digitale Einreiseanmeldungen angeordnet werden, wenn Bürger sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Unterstützung für erwerbstätige Eltern: Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern bleibt auch künftig bestehen. Wird ein Kind unter Quarantäne gestellt, so ist für dessen Eltern ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich.
Kein Anspruch auf Verdienstausfall:Wenn jemand eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet gemacht hat, soll eine Entschädigung wegen Verdienstausfall künftig nicht mehr gewährt werden.
Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente:Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.
Impfprogramme:Sie sollen zügig vorbereitet werden. Versicherte und Nichtversicherte haben einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen, wenn eine Rechtsverordnung des BMG dies vorsieht.