Krankenkassen werben oft irreführend
So versprach eine AOK zum Beispiel „Ab jetzt mit noch mehr Leistungen“ - und erwähnte in diesem Zusammenhang die jährliche professionelle Zahnreinigung (PZR). Allerdings verschwieg die Kasse dabei, dass die Kosten nur bis zu einer Höhe von 40 € übernommen werden. Dieser Betrag reicht aber für eine PZR in aller Regel nicht aus.
Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg mitteilt, hat sie im ersten Quartal dieses Jahres bereits 20 Fälle zu Werbeaktivitäten von Krankenkassen bearbeitet. Dabei hat sie in 14 Fällen Wettbewerbsverstöße beanstandet, die meisten wegen irreführender Werbung.