Krankschreibung per Telefon nur noch bis Ende Mai
Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einstimmig heute in Berlin. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob jemand arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist. Zu d
„Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat", verdeutlichte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. "Wir bereiten damit die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor."
Neue Sonderregelungen sind bei einer stärkeren Infektionsdynamik möglich
In vielen Praxen würden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert, die auf andere Praxen übertragbar sind, so dass Patienten die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen könnten, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen.
Der G-BA behält sich vor, bei einer sich wieder beschleunigenden Infektionsdynamik auch kurzfristig über eine neue Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu beschließen.
Anlässlich der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie hatte der G-BA eine befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getroffen.