Kritik an ePA-Spezifikation der gematik
Laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzliche Krankenversicherungen ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anbieten. Hierfür hat die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen mbH im Dezember 2018 gemäß gesetzlicher Frist die ePA-Spezifikation veröffentlicht.
Im Verlauf des Kommentierungsverfahrens identifizierten Experten der Industrie jedoch zahlreichreiche Hürden für die Umsetzung der Spezifikation, heißt es vom bvitg. Diese Experten stellen zudem den tatsächlichen Mehrwert der ePA nach aktueller Spezifikation in Frage: "In ihrer momentanen Ausgestaltung hilft die ePA weder Patienten noch Leistungserbringern wirklich, da sie lediglich ein Speichermedium für Dokumente darstellt", so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbandes.
"Eng begrenzter Anwendungsfall bei der Spezifikation erschwert nutzenstiftende Anwendungen"
Ziel müsse es jedoch sein, dass in der Arztpraxis datenbasiert gearbeitet werden kann und nicht Hunderte PDF gelesen werden müssten. Zilch: "Die Spezifikation hat dadurch einen eng begrenzten Anwendungsfall und das erschwert es, nutzenstiftende Anwendungen zu entwickeln".
Weiter bemängelt der bvitg im Hinblick auf Standards und Interoperabilität, dass die ePA anhand eines Formats entwickelt werden soll, das mit bereits vorhandenen, international erprobten und bewährten Lösungen nicht kompatibel sei. Somit sei etwa die Integration existierender Krankenhaus-Netze ausgeschlossen, heißt es in der Mitteilung weiter.
"Umsetzung der Spezifikation zeit- und ressourcenintensiv"
Insgesamt gehen die Hersteller von IT-Lösungen im Gesundheitswesen von einer zeit- und ressourcenintensiven Umsetzung der Spezifikation aus. Allein bei der Zertifizierung einer Akten-Lösung durch die gematik werden Kosten von zirka 200.000 Euro erwartet.
Quelle: www.bvitg.de