Künstliche Befruchtung: TK zahlt bis zu 750 Euro
Dies hat der Verwaltungsrat der Kasse in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2013 übernimmt die TK den Zuschuss jeweils für bis zu drei Behandlungsversuche - insgesamt also bis zu 750 Euro. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der TK versichert sind.
Mit dieser Satzungsleistung unterstützt die TK Ehepaare, die eine sogenannte In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchführen lassen. Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen die Hälfte der Kosten, die bei diesen Maßnahmen anfallen. Dadurch entstehen den betroffenen Versicherten zum Teil erhebliche finanzielle Eigenanteile. Mit dem Zuschuss möchte die TK diese finanzielle Belastung reduzieren.