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Gemeinsame Erklärung der Freien Berufe

KZBV und BZÄK fordern Stärkung des Fremdbesitzverbots

ao
Politik
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und andere Verbände der Freien Berufe wehren sich gegen den wachsenden Einfluss internationaler Finanzinvestoren auf ihre Berufe.

Die Bundessteuerberater­kammer (BStBK) hatte die gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern“ initiiert. Unterschrieben hatten sie neben der KZBV und der BZÄK auch die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesanwaltskammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer.

„Die Freien Berufe sind kein Kapitalmarkt!"

In der gemeinsamen Erklärung „Fremdbesitzverbot stärken – Umgehungen verhindern“ fordern neun Organisationen der Freien Berufe die Bundesregierung auf, Fremdbesitz klar auszuschließen, damit die Unabhängigkeit freier Berufe gewahrt und ihre Gemeinwohlverpflichtung gestärkt werde. „Die Freien Berufe stehen für Unabhängigkeit, Vertrauen und persönliche Verantwortung“, heißt es darin. Doch diese Grundwerte gerieten unter Druck, da internationale Finanzinvestoren zunehmend versuchten, zum Teil über Umgehungskonstruktionen wirtschaftlichen Einfluss zu gewinnen.

Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen freiberuflichen Berufsträgern und ihren Mandanten/Patienten/Kunden sei ein hohes Gut. Fremdbesitz gefährde dieses Vertrauen, da für berufsfremde Investoren nicht die Verschwiegenheitspflicht gelte.

„Die Freien Berufe sind kein Kapitalmarkt. Ihr größtes Kapital sind Kompetenz, Ethik und Verantwortung“, so die Verbände. Digitalisierung, Innovation und moderne Infrastruktur ließen sich über bewährte Finanzierungswege – etwa Bankkredite oder Förderprogramme – realisieren. „Es gibt keinen Kapitalbedarf, der Fremdbesitz rechtfertigen würde“, betonen sie.

Freie Berufe handelten im Interesse der Menschen – nicht im Interesse von Renditeerwartungen. „Wenn Kapitalgeber Einfluss nehmen, droht ein gefährlicher Zielkonflikt: kurzfristiger Gewinn statt langfristiger Qualität. Das Fremdbesitzverbot sichert Qualität, Eigenverantwortung und Integrität – und damit die Werte, auf denen das Vertrauen in die Freien Berufe ruht“, heißt es in der Erklärung. Wo wirtschaftliche Interessen über fachliche Verantwortung gestellt würden, verliere hingegen das Gemeinwohl, warnen sie.

Wie die KZBV heute mitteilte, sehen die Spitzenorganisationen der Freien Berufe durch die Einflussnahme der Investoren eine erhebliche Gefahr für die Unabhängigkeit der Freien Berufe. „Die KZBV warnt bereits seit Jahren vor den erheblichen Risiken für die Patientenversorgung, die von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) im zahnärztlichen Bereich ausgehen“, sagte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Durch den Einstieg versorgungsfremder Finanzinvestoren drohten Fehlsteuerungen, die sich negativ auf die Versorgungssicherheit, die regionale Ausgewogenheit und die Unabhängigkeit zahnärztlicher Berufsausübung auswirken. So zeigten Analysen der KZBV, dass Fremdinvestoren Krankenhäuser – die oftmals keinen Bezug zur Zahnmedizin aufweisen – als Vehikel für die Gründung eines iMVZ nutzen.

„Wer einen Steuerberater, eine Ärztin, einen Rechtsanwalt, eine Ingenieurin oder andere Freie Berufe auf­sucht, erwartet unabhängigen Rat – und keine Rendite­ziele im Hintergrund."

Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuer­beraterkammer, die die gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht hat.

„Damit leisten sie keinen Beitrag zur Stärkung der regionalen zahnmedizinischen Versorgung und auch keinen Beitrag zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit vor Ort zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Im Gegenteil: Die Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitätsorientierten und patientengerechten zahnärztlichen Versorgung wird durch die ungebremste Ausbreitung von iMVZ zunehmend gefährdet“, warnte Hendges.

Räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für Kliniken ist zwingend

Die KZBV fordert daher für den zahnmedizinischen Bereich eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser, um missbräuchliche Markteintrittsstrategien von Investoren zu unterbinden. Nur mit einer solchen gesetzlichen Regelung könne der Einstieg von Finanzinvestoren in die vertragszahnärztliche Versorgung wirksam und nachhaltig begrenzt werden. Bisherige Regelungen reichten dazu nicht aus.

Der Ausschluss von Fremdbesitz sei ein weiteres wichtiges Signal für die Stärkung aller Freien Berufe. „Mit diesem Instrument werden Umgehungskonstruktionen seitens der Investoren wirksam unterbunden und somit aktiv der Patienten- und Verbraucherschutz gefördert. Die Bundesregierung sollte also die in ihrem Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Eindämmung von Fremdinvestoren jetzt umsetzen und die unkontrollierte Ausbreitung von iMVZ und anderer Konstruktionen, bei denen berufsfremde Investoren über Beteiligungs-, Ketten- oder Holdingmodelle Einfluss auf die Berufsausübung gewinnen, stoppen“, so Hendges.

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