Werden iMVZ jetzt endlich stärker reguliert?
Im September hatte die Grünen-Fraktion im Bundestag in einem Antrag Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen für MVZ gefordert, insbesondere die vereinfachte Gründung kommunaler MVZ und mehr Transparenz über die Eigentümerstruktur bei investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ).
BÄK: Transparenz ist noch nicht ausreichend gegeben
„Aus unserer Sicht ist keine ausreichende Transparenz bei der Inhaberschaft von MVZ gegeben“, sagte Dr. Julia Searle von der Bundesärztekammer (BÄK). „Selbst wenn die Träger einer Einrichtung, beispielsweise ein Krankenhaus, bekannt sind, können die dahinterliegenden Eigentümerstrukturen nur in sehr mühsamer Handarbeit nachverfolgt werden.“
Die BÄK begrüße, dass der Antrag der Grünen „ein ganzes Bündel an Maßnahmen“ aufliste, um Private Equity in der ambulanten Versorgung zu begrenzen. Gleichzeitig betonte Searle, dass die Ärzteschaft MVZ durchaus als sinnvolle interdisziplinäre und sektorenverbindende Versorgungsform betrachte, sofern deren Übernahme oder Gründung durch fachfremde Finanzinvestoren reguliert würde.
KBV: Keine Sonderregelungen für iMVZ im Bereich Haftbarkeit
Zur Frage, ob die Gründung von MVZ durch die Kommunen ein guter Weg sei, um Versorgungsprobleme in der Fläche zu begrenzen, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, dass Gründung und Betrieb eines MVZ mit erheblichen Kosten einhergingen.
Laut Gassen erreichen kommunale MVZ selten „wirtschaftliche Tragfähigkeit“, was die Frage nach der Haftung aufwerfe. Er führte weiter aus: „Sollte man deshalb die Büchse der Pandora öffnen und MVZ eine geringere Bürgschaftsbegrenzung zugestehen? Bei den Kommunen als Träger könnte man das eventuell – mit Bauchschmerzen – ertragen. Aber es müsste klar ausgeschlossen werden, dass sich diese Möglichkeit auf investorengetragene MVZ-Strukturen überträgt.“
GKV-SV: Nachteil ist mögliche Monopolisierung
Der GKV-Spitzenverband forderte ebenfalls eine stärkere Regulierung. Grundsätzlich sehe man auch die Vorteile von MVZ, betonte deren Sachverständiger Dr. Julian Dilling. MVZ hätten zu einer Professionalisierung der Managementstrukturen geführt, ermöglichten flexible Arbeitszeitmodelle, könnten ausgedehntere Sprechzeiten für Versicherte anbieten und sorgten für eine bessere Auslastung medizinischer Geräte.
„Ein Nachteil von MVZ ist aus Sicht des GKV-SV allerdings die mögliche Monopolisierung, wenn es in einer Region viele Standorte desselben Trägers gibt. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, dass Betreiber bestimmte Rahmenvorgaben für alle MVZ-Standorte festlegen, in deren Folge sich die Art der Behandlungen stark angleichen. Das gefährdet aus unserer Sicht die ärztliche Entscheidungsfreiheit“, erläuterte Dilling.
Aus Sicht des GKV-SV braucht es aus diesem Grund gesetzliche Regelungen, die die Trägervielfalt in der vertragsärztlichen Versorgung sicherstellen. So sollten Zulassungen und Nachbesetzungen bei einer Gefährdung der Trägervielfalt abgelehnt werden können. Außerdem müsse die Rolle der ärztlichen Leitung gestärkt werden, so dass ökonomische Interessen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussten.
Branchenverbände: Grünen-Antrag ist Symbolpolitik
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) bezeichnete den Antrag der Grünen als realitätsfern. Es bestehe kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von MVZ beziehe. Rechtsgutachten hätten gezeigt, dass es keine Evidenz dafür gebe, dass MVZ mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern zu einer schlechteren Versorgung führen. Im Gegenteil trügen MVZ-Gruppen zu einer wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei.
Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ), der eine Versachlichung der Debatte forderte, bezeichnete den Antrag teils als „reine Symbolpolitik“. Verbandssprecherin Susanne Müller plädierte dafür, sich von dem „destruktiven Konzept“ zu lösen, wie eine Gruppe von MVZ-Trägern aus der Versorgung herausgehalten werden könne und stattdessen darüber nachzudenken, ob man auf Träger verzichten wolle, die anstellungswilligen Ärzten geeignete Arbeitsplätze böten.




