Infektionsschutzgesetz

KZBV und BZÄK geben Empfehlungen zum Umgang mit neuen Testregelungen

sr
Parallel zur Forderung an den Gesetzgeber nach einer sofortigen Aussetzung der neuen Corona-Test- und Dokumentationspflichten in Arztpraxen geben die KZBV und BZÄK Empfehlungen zum aktuellen Umgang.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) setzen sich nach eigenen Angaben „derzeit auf allen Ebenen für eine bundesweite Aussetzung der Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen ein”. Man sei zuversichtlich, dass kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden könne. Erste Bundesländer haben Teile der Regelungen bereits ausgesetzt oder als in der jetzigen Form nicht durchführbar bewertet, darunter Bayern und Baden-Württemberg. KZBV und BZÄK raten, sich bei der zuständigen KZV oder Kammer zu informieren, ob dies im jeweiligen KZV-Bereich bereits der Fall ist. Falls die Regelungen im jeweiligen Bundesland ausgesetzt sind, ist eine Befolgung der Test- und Dokumentationspflichten nicht erforderlich, betonen sie.

Besteht aber im jeweiligen KZV-Bereich die Test- und Dokumentationsverpflichtung und ist noch entsprechendes Material vorhanden, um die Testung durchzuführen, empfehlen sie, der gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten nachzukommen. Für diesen Fall wird auf die bereitgestellte FAQ-Liste zur 3G-Regel in der Zahnarztpraxis verwiesen.

Keine Sanktionen, wenn Pflichterfüllung nicht möglich ist

Ist entsprechendes Testmaterial nicht mehr vorhanden, um die Testungen durchzuführen und ist Testmaterial aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Lieferengpässe nicht mehr erhältlich, kann die gesetzliche Verpflichtung nicht umgesetzt werden, lautet die Bewertung von KZBV und BZÄK. Die Empfehlung lautet in diesem Fall, die vergeblichen Bemühungen, Testmaterial zu besorgen, sorgfältig zu dokumentieren und die zahnärztliche Tätigkeit fortzusetzen. Eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, kann nach gängiger Einschätzung auch nicht zu Sanktionen für die Praxis führen.

Vertreterversammlung fordert Aussetzung der Regelungen

Die Vertreterversammlung der KZBV hat in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetzgeber nachdrücklich aufgefordert, die in § 28b IfSG neu eingeführten Test- und Dokumentationspflichten für Zahnarztpraxen sofort auszusetzen. Die Umsetzung der Regelungen sei wirklichkeitsfremd und gefährde akut die Sicherstellung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. „Von den Zahnarztpraxen geht aufgrund der dort gewährleisteten hohen Hygienestandards keine Infektionsgefahr aus”, hieß es weiter.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.