Gemeinsames Corona-Positionspapier

KZBV und KBV sehen Handlungsbedarf in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

pr/pm
Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ein gemeinsames Positionspapier zum grundlegenden Handlungsbedarf in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung vorgelegt.

Ziel des Vorstoßes ist, die Erfahrungen der vergangenen Monate zu nutzen, um die Krisenreaktionsfähigkeit des ambulanten Versorgungssektors zu festigen und weiterzuentwickeln.

Den Praxen und ihren Selbstverwaltungen sei es von Beginn der Pandemie an gelungen, schnell und flexibel auf die Herausforderungen zu reagieren, heißt es in dem Papier. In extrem kurzer Zeit sei es gelungen, neben der Regelversorgung einen zweiten „Strang“ für die ambulante zahn-/medizinische Versorgung von mit dem SARS-CoV-2-Virus Infizierten oder in Quarantäne befindlichen Patientinnen und Patienten aufzubauen.

KBV und KZBV betonen, dass der ambulante Bereich aufgrund vielfältiger Maßnahmen auf Bundes‐ und regionaler Ebene seine Qualitäten unter Beweis stellen konnte. Gleichzeitig habe die Pandemie wichtige Erfahrungen und neue Erkenntnisse für die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten gebracht. Nun gelte es, für zukünftige Pandemien und nationale Katastrophensituationen vorbereitet zu sein.

In ihrem Papier fordern KBV und KZBV:

1. Verzerrungsfreie Fortschreibung der Gesamtvergütungen

Gerade auch im Hinblick auf die Niederlassung von jungen Zahnärztinnen, Zahnärzten, Ärztinnen und Ärzten halten KBV und KZBV es für wichtig, dass eine krisenbedingte Abnahme von Leistungsinanspruchnahmen, wie sie etwa infolge der aktuellen Corona-Pandemie zu beobachten ist, nicht zur Grundlage für die prognostizierte Leistungsmenge des Folgejahres gemacht werden darf.

Daher müssen aus ihrer Sicht die hierfür vorgegebenen Kriterien für den ärztlichen (§ 87a Abs. 3 und 4 SGB V) und den zahnärztlichen Bereich (§ 85 Abs. 3 SGB V) in Teilen unberücksichtigt bleiben oder auf andere Bezugszeiträume angewendet werden. Dies sollte gesetzlich klargestellt werden. Verwerfungen in Krisenjahren müssten bei der Festlegung der Gesamtvergütung im Folgejahr außen vor bleiben.

2. Verlässlicher Schutzmechanismus für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung

KBV und KZBV fordern, dass die Politik dafür Sorge tragen muss, die Infrastruktur in Pandemiezeiten zu sichern, um zu gewährleisten, dass die ambulante Versorgung trotz eines möglichen Rückgangs des Patientenstroms ungeschmälert zur Verfügung stehen kann. Dazu sollte ein dauerhafter Mechanismus im SGB V etabliert werden, auch unter angemessener Mitwirkung der Krankenkassen. Dieser Ansatz sollte einer Weiterentwicklung der Corona-Strategie mit Konzentration auf regionales Infektionsgeschehen (zum Beispiel von Hotspots und vergleichbaren Ereignissen) Rechnung tragen.

3. Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung sicherstellen

Die Organisationen fordern, eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für niedergelassene Praxen vorgehalten wird und dass deren Finanzierung gesichert ist.

4. Finanzielle Entlastungen bei der Digitalisierung auch für den ambulanten Sektor

KBV und KZBV begrüßen, dass die Bundesregierung nun den Krankenhäusern mit Milliardenmitteln für die Digitalisierung und IT-Sicherheit unter die Arme greift. Allerdings sollte der ambulante Sektor dabei nicht vergessen werden. Auch der ambulante Sektor brauche adäquate finanzielle Ausgleichsmechanismen.

5. Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen

KBV und KZBV unterstützen das Anliegen des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (VmF), dass auch die besonderen Leistungen von Mitarbeitenden in Arzt- und Zahnarztpraxen während der Pandemie mit einem angemessenen finanziellen Bonus wertgeschätzt werden sollten. Darüber hinaus sollte ihnen über die Aufnahme in die Nationale Teststrategie die Möglichkeit regelmäßiger kostenfreier Corona-Tests eingeräumt werden.

6. Stärkung der Selbstverwaltung

Um im weiteren Verlauf der Pandemie schneller reagieren zu können, sollte laut KBV und KZBV eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es der Selbstverwaltung ermöglicht, gesetzliche Regularien entsprechend den jeweiligen Erfordernissen zumindest befristet modifizieren oder aussetzen zu können. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass die Selbstverwaltung für die Krisenbewältigung ein unerlässlicher Partner sei. Daher fordern sie die politischen Entscheidungsträger auf, die Handlungs- der Selbstverwaltung zu stärken und Eingriffen in die ihre Gestaltungskompetenz entgegenzuwirken.

Das gemeinsame Positionspapier zur Pandemie-Bewältigung und Handlungsbedarfen in der ambulanten vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung kann auf der Website derKZBVabgerufen werden.

Statements Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV: Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV

Statements

Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der KBV:

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV

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